Nach sexuellen Übergriffen auf Jungen in einem Krankenhaus drohen einem Kinderkrankenpfleger mehrere Jahre Haft. Der Staatsanwalt forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Berlin für den 29-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern fünf Jahre Gefängnisstrafe sowie ein fünfjähriges Berufsverbot. Er sah es als erwiesen an, dass sich der Pfleger von Juni bis November 2010 auf der Intensivstation eines Krankenhauses in Buch an drei Jungen im Alter von sechs bis neun Jahren vergangen hatte. Zum Teil hatte er die Übergriffe mit dem Handy gefilmt. In seiner Wohnung wurden später zahlreiche Dateien mit kinderpornografischen Bildern gefunden.
Der Verteidiger sprach sich am Mittwoch für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren aus. Dem Anwalt zufolge war die Steuerungsfähigkeit seines Mandanten wegen der Einnahme einer Tablettenüberdosis und seiner pädophilen Neigung erheblich vermindert. Der 29-Jährige ist nicht vorbestraft. Er hat im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich bei den Kindern und deren Eltern entschuldigt.
„Ohne Erbarmen und Einfühlungsvermögen“
„Die Kinderintensivstation ist ein Ort, wo man höchstmöglichen Schutz und Pflege erwarten darf“, argumentierte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe daher „besonders Schutzbedürftige missbraucht“. Er habe damals „ohne Erbarmen und Einfühlungsvermögen“ gehandelt. Für den Ankläger waren die Übergriffe auf die Jungen „heftige sexuelle Handlungen“.
„Es tut mir unendlich leid. Es gibt keine Entschuldigung dafür“, sagte der Pfleger in seinem Schlusswort. Zu Prozessbeginn hatte er erklärt, unter seiner pädophilen Neigung in der Vergangenheit gelitten und mit Tabletten versucht zu haben, Übergriffe auf Kinder zu verhindern. Der Gutachter hatte keine Auswirkungen der Präparate auf die Steuerungsfähigkeit des Pflegers gesehen und ihn für voll schuldfähig erklärt.
Suizidversuch als Ausdruck der Reue
Der Verteidiger hatte dem Sachverständigen „fehlende Sachkunde“ vorgeworfen und daher ein neues Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit beantragt. Aus seiner Sicht haben die Tabletten die Steuerungsfähigkeit seines Mandanten bei den Taten beeinflusst. Ferner sah der Anwalt den „Selbstmordversuch mit hohem Verstümmelungsanteil“ als einen „Ausdruck der Reue“ des Pflegers, der „sehr stark strafmildernd zu werten ist“.
Nach seiner Festnahme im Dezember 2011 hatte sich der Angeklagte in der Untersuchungshaft bei einem Suizidversuch schwere Verletzungen im Unterleib zugefügt, um sich, wie er sagte, „selbst zu bestrafen“. Er ist seitdem gelähmt und sitzt im Rollstuhl. Der Haftbefehl wurde aus medizinischen Gründen aufgehoben. Zurzeit ist der Mann nicht hafttauglich.
Pfleger verzichtet freiwillig auf Berufsbezeichnung
Dem Gericht zufolge hat der Angeklagte inzwischen freiwillig darauf verzichtet, die Berufsbezeichnung Kinderkrankenpfleger zu tragen. Er sei damit einer entsprechenden Entscheidung der Behörde zuvorgekommen, hieß es. Das Urteil wird am Donnerstag (10. Mai) gesprochen.
dapd/tj


