Die Kinder waren wehrlos. Geschwächt durch eine Krankheit lagen sie auf der Intensivstation des Helios-Krankenhauses in Berlin-Buch im Bett. Ihre Eltern hofften auf baldige Genesung, deshalb hatten sie ihre Kinder in die Obhut des Klinikums gegeben – und damit begann für ihre Familien der Albtraum. Denn das Krankenhaus entpuppte sich als Tatort eines Kinderschänders.
Ab Donnerstag (19. April 2012) steht Krankenpfleger Michael N. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Berliner Landgericht. Dem geständigen 29-Jährigen wird vorgeworfen, sich von Juni bis November 2010 an drei Jungen im Alter von fünf, acht und neun Jahren vergangen zu haben. Statt sich um das Wohl der Kinder zu kümmern, nutzte er laut Anklage als Pfleger das Behandlungsverhältnis zu den Schutzbefohlenen für die Übergriffe aus. Die Staatsanwaltschaft spricht daher von einem schweren Fall von Kindesmissbrauch.
Die Eltern des Neunjährigen hatten Michael N. angezeigt, nachdem sich ihr Sohn ihnen anvertraut hatte. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei beim Angeklagten belastende Handyaufnahmen und weiteres kinderpornografisches Filmmaterial. Der Pfleger wurde daraufhin festgenommen. In der polizeilichen Vernehmung gab er die Taten zu. Michael N. ist bislang nicht vorbestraft.
Missbrauch mit Handy gefilmt
Sein erstes Opfer war der Neunjährige. Mit einer Gehirnerschütterung lag er auf der Intensivstation. Zweimal soll der Pfleger das Kind im Juni 2010 durch Berühren missbraucht haben. Auf gleiche Weise verging er sich laut Anklage dann zwei Monate später an dem fünfjährigen Jungen. Er war wegen einer Chlorgasvergiftung ins Klinikum eingeliefert worden.
Der dritte und schwerwiegendste Fall ereignete sich im November 2010. Das Opfer war ein Achtjähriger, der unter epileptischen Anfällen litt. Hier soll es auch zum Oralverkehr an dem wehrlosen Jungen gekommen sein. Laut Anklage filmte Michael N. den Missbrauch mit seinem Handy.
Nach seinem Geständnis saß Michael N. vier Monate lang in Untersuchungshaft. Im April vergangenen Jahres wurde er allerdings aus „medizinischen Gründen“, wie es hieß, plötzlich haftverschont. Vorausgegangen war ein Suizidversuch, bei dem sich der 29-Jährige die Pulsadern aufgeschnitten und schwere Verletzungen im Unterleib zugefügt hatte. Für den Prozess vor dem Landgericht sind bis Mai vier Verhandlungstage geplant.
dapd/nbo


