Im Berliner Doppelmord-Prozess hat der Angeklagte am Mittwoch die Todesschüsse auf die Familie seiner Ex-Frau eingeräumt und zutiefst bedauert. „Ich weiß, dass ich geschossen habe und übernehme die Verantwortung dafür“, hieß es in einer Erklärung seiner Anwältin vor dem Landgericht Berlin. Den Angaben nach hatte der Angeklagte Mehmet Y. unter der Trennung von seiner Frau gelitten und gehofft, sie zurückgewinnen zu können.

„Ich hatte keinesfalls die Absicht zu töten“, behauptete der Türke gleichwohl. An die Tat habe er keine genaue Erinnerung.

Dem 25-Jährigen wird zweifacher Mord und dreifacher Mordversuch zur Last gelegt. Im August 2011 soll er im Stadtteil Wedding aus „Rache, Hass, Eifersucht sowie Verärgerung wegen des Verlusts seines Aufenthaltstatus“ mehrere Schüsse auf die in einem Auto sitzende Ex-Frau (24) und deren Familie abgefeuert haben. Mutter und Schwester wurden dabei getötet. Ein Bruder wurde schwer verletzt.

Den Angaben des Angeklagten zufolge wollte er am Tattag mit seiner Ex-Frau reden. „Ich musste sie von ihrem Vater befreien, weil sie in Gefahr war“, hieß es in der Erklärung. Als er seine frühere Schwägerin am Auto stehen sah, sei er „völlig aufgeregt“ gewesen, hingelaufen und an der Fahrerseite stehen geblieben. Was dann geschah, daran habe er „keine genaue Erinnerung. Aber ich muss geschossen haben“, ließ der 25-Jährige erklären.

Der Angeklagte beteuerte, nicht die Absicht gehabt zu haben, jemanden zu töten oder zu verletzen. Seinen Angaben zufolge richtete sich sein Zorn ausschließlich gegen den Schwiegervater. Er habe sich von ihm bedroht gefühlt und deshalb die Waffe beschafft. Die anderen Familienmitglieder, so hieß es, hätten ihm gegenüber „nie ein böses Wort verloren“.

„Plötzlich sah ich sie, ich hatte Herzflattern und lief zum Auto“, heißt es in seiner Erklärung. Dann müsse er geschossen haben. Wie ein Roboter sei er weggelaufen. Er habe Angst vor der Polizei gehabt und sich die nächsten Tage versteckt. Ihm sei nicht klar gewesen, dass er Menschen getötet habe.

In dem Verfahren geht es auch um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Der Angeklagte gab zu, im Dezember 2011 in der Untersuchungshaft einem schlafenden Mithäftling mit einem Kochtopf mehrfach auf den Kopf geschlagen und ihn erheblich verletzt zu haben. Der Prozess wird am 16. Mai fortgesetzt.

dapd/dpa/sei