Die Berliner Staatsanwaltschaft will die Bewährungsstrafen für zwei U-Bahn-Schläger nicht akzeptieren. Es sei Revision eingelegt worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Freitag.

Die Urteile des Landgerichts seien nicht angemessen. Die Anklagebehörde fordert höhere Strafen.

Ein junger Berliner war vor einem halben Jahr vor den beiden Schlägern aus dem U-Bahnhof Kaiserdamm auf die Straße geflüchtet und in ein Auto gerannt. Der 23-Jährige starb.

Das Gericht hatte am Donnerstag einen 21-Jährigen, der Giuseppe Marcone bis auf die Straße verfolgte, wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Mittäter im Alter von 22 Jahren bekam vier Monate Gefängnis auf Bewährung.

Der Ankläger hatte viereinhalb Jahre Haft für den 21-jährigen Schläger gefordert. Im Gegensatz zum Urteil des Landgerichts geht die Staatsanwaltschaft von einer tödlichen Hetzjagd aus. Der 21-Jährige habe sein Opfer vor ein Auto gejagt.

Das Gericht ging dagegen in seinem Urteil von einer Tragödie und aus juristischer Sicht von einem minderschweren Fall aus. Giuseppe Marcone sei durch eine „Verkettung unglücklichster Umstände“ gestorben, hatte der Richter festgestellt. Er sei nicht in Todesangst geflüchtet.

dpa/bee