Wedding

Achtjährige auf Berliner Schultoilette sexuell missbraucht

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M. Behrendt, D. Ehrentraut und S. Pletl

Foto: Steffen Pletl

Ein Unbekannter hat bereits vor vier Wochen eine Achtjährige auf einer Schultoilette unbemerkt ausgezogen und sich an ihr vergangen.

Am Vormittag des 1. März ist es einem noch unbekannten Mann offenbar gelungen, unbemerkt in die Schultoilette der Humboldthain-Grundschule an der Grenzstraße in Wedding einzudringen. Dort soll er auf ein achtjähriges Mädchen getroffen sein und es missbraucht haben. Der Mann konnte unerkannt entkommen.

Lange Zeit hatten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt (LKA) über den Vorfall geschwiegen – in der Hoffnung, den Täter überführen zu können. Wie erst am Mittwoch bekannt wurde, ermitteln die Beamten bereits seit knapp vier Wochen, bislang ohne Erfolg.

Auswertung von DNA-Spuren

Nach Informationen von Morgenpost Online soll der Täter die Toilettentür verriegelt und dem Mädchen Gewalt angedroht haben, falls es nicht das tue, was er verlange. Der Täter soll das Mädchen ausgezogen und sich an ihr vergangen haben. Ermittler, die mit Details der Tat vertraut sind, sprechen von einer entsetzlichen Tat. Nachdem der Täter von dem Kind abgelassen hatte, flüchtete er. „Durch das aufmerksame Verhalten der Lehrer konnte dem Kind unverzüglich geholfen und die Polizei zeitnah informiert werden“, sagte ein Ermittler Morgenpost Online. Offenbar hatten Lehrer den Zwischenfall bemerkt und sofort die Behörden eingeschaltet. Die Polizei hat umfangreiche Ermittlungen aufgenommen und versucht, mit Hilfe von DNA-Spuren, die gesichert werden konnten, den Täter zu überführen.

Der Unbekannte war Zeugen bereits am Morgen des 1. März aufgefallen, als er sich auf dem Schulgelände an der Grenzstraße aufhielt. Er habe sehr nervös gewirkt. Der Mann soll etwa 30 Jahre alt und zwischen 1,70 Meter und 1,80 Meter groß sein. Er hat kurze, dunkelblonde bis braune Haare und trug zur Tatzeit blaue Jeans und ein graues Sweatshirt. Ein Zusammenhang zu anderen Taten bestehe derzeit nicht, hieß es. Zur Sicherheit observiert die Polizei derzeit das Gebiet rund um die Grundschule. Die Achtjährige werde psychologisch betreut.

Nach Angaben der Schulleitung der Humboldthain-Grundschule seien die Eltern unverzüglich nach dem Vorfall sowohl im Rahmen einer Elternversammlung als auch schriftlich informiert worden. Derzeit achte man sehr genau darauf, wer sich auf dem Schulgelände aufhalte, so die Schulleitung weiter. Unbekannte Personen würden sofort angesprochen.

Videoüberwachung geplant

Die Senatsschulverwaltung zeigte sich bestürzt über den Vorfall und lobte das Krisenmanagement der Schulleitung. „Sie hat absolut richtig gehandelt“, sagte Sprecherin Beate Stoffers. So sei der Elterninformationsabend unverzüglich nach Bekanntwerden der Tat durchgeführt worden. Darüber hinaus würden seit einigen Wochen sogenannte „Elternlotsen“ eingesetzt. Die Ehrenamtlichen kontrollieren seitdem den Eingang zur Schule.

Nach den Osterferien soll die Schule zudem eine neue Schließanlage bekommen. Wie diese konkret aussehen werde, müsse der Schulleitung und dem Schulträger, in diesem Fall der Bezirk Mitte, überlassen werden. Eine Möglichkeit sei, dass Schüler das Schulgelände erst betreten könnten, nachdem sie am Eingang klingelten. Per zusätzlicher Videoüberwachung könnte dann gewährleistet werden, dass nur Befugte Zutritt zum Gelände hätten. Das Sekretariat oder der Hausmeister würden dann die Türen öffnen. Die Kosten für die Umrüstung soll der Bezirk tragen, so Stoffers. Ein Wachschutz sei in diesem Fall dann nicht mehr nötig, so die Sprecherin weiter.

Vier Eingänge sind geschlossen

Das Gelände der Humboldthain-Grundschule war bis vor Kurzem noch über fünf Zugänge zu erreichen. Am Mittwoch waren vier der Eingänge bereits geschlossen. Die Eltern der Grundschüler sind in großer Sorge. Viele Kinder werden derzeit von ihren Müttern oder Vätern persönlich von der Schule abgeholt. Zu groß ist die Angst, dass der Täter noch einmal zuschlägt. Die Eltern hoffen, dass der Täter schnell gefasst und hart bestraft wird.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird laut Strafgesetzbuch mit einer Strafe zwischen mindestens einem und zehn Jahren geahndet. Der Tatbestand ist unter anderem erfüllt, wenn die Gefahr besteht, dass es durch die Tat zu einer erheblichen Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung kommt.