In Berlin wird die elektronische Fußfessel für Schwerkriminelle eingeführt. Der Senat beschloss am Dienstag, sich an der gemeinsamen Überwachungsstelle der Bundesländer zu beteiligen. Die Fußfessel sollen Sicherungsverwahrte tragen, die entlassen werden müssen. Aber die Regelung könnte unter Umständen auch für Untersuchungshäftlinge gelten.
„Das ist die Chance für einen gerechteren und effektiveren Vollzug bei potenziell gefährlichen Menschen“, sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) nach der Senatssitzung. Ab Ende des Jahres sollen entlassene Straftäter oder Untersuchungshäftlinge nach einem richterlichen Beschluss auf diesem Weg überwacht werden können.
Durch ein Satellitensystem ist eine ständige Überwachung möglich. Zurzeit gibt es deutschlandweit sieben Menschen, die eine Fußfessel tragen müssen. Sie werden von einer zentralen Leitstelle in Hessen, der gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL), überwacht. „So ist eine Ortung ähnlich wie bei einem Handy auf wenige Meter genau möglich“, sagte Heilmann.
24-Stunden-Überwachung durchführbar
Durch die genaue Ortung ist eine 24-Stunden-Überwachung durchführbar. In der Leitstelle kann festgestellt werden, ob ein entlassener Straftäter, der seine Haftstrafe zwar verbüßt hat, von dem vielleicht aber noch eine Gefahr ausgeht, sich entgegen richterlichen Auflagen etwa doch der Ehefrau oder einem Kindergarten nähert. Dann wird die Polizei vor Ort alarmiert.
Nach Angaben des Berliner Justizsenators gibt es bis jetzt keine Probleme mit dem System. Deswegen wolle es der Senat nun auch einführen. Bisher beteiligen sich die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen an der elektronischen Fußfessel.
Seit einem Jahr ist ein Bundesgesetz in Kraft, nach dem entlassene Strafgefangene, von denen eine Gefahr ausgeht, mit einer Fußfessel versehen werden können.
Der Senat beschloss am Dienstag, dem Staatsvertrag beizutreten. Dadurch entstehen jährliche Kosten von etwa 80.000 Euro für die Leitstelle. Hinzu kommen weitere Kosten für die Anschaffung der Fußfesseln. Heilmann strebt hier eine Pool-Lösung aller Bundesländer an. Bei Bedarf sollen die Fußfesseln, die pro Stück einige Tausend Euro kosten, angefordert werden können. Den Kosten für die Einführung der elektronischen Fußfessel stehen Ersparnisse im Justizvollzug gegenüber. Ein Haftplatz kostet am Tag 124 Euro.
„Eine Zwischenlösung“
Heilmann erklärte, dass die elektronische Fußfessel gerade für die Problemfälle unter den Sicherungsverwahrten gedacht ist, die aufgrund der Rechtsprechung freigelassen werden müssen: „Die elektronische Fußfessel ist eine Zwischenlösung zwischen Haft und Entlassung.“ Hinzu komme eine Aufsichtsperson, die sich um den Entlassenen persönlich kümmert, ähnlich wie ein Bewährungshelfer.
Heilmann will die Fußfessel in speziellen Fällen auch auf Untersuchungshäftlinge ausweiten. Sie soll dann eingesetzt werden können, wenn beispielsweise bei einem Ausländer Fluchtgefahr besteht. „Bis jemand am Flughafen oder über die Grenze ist, kann die Polizei einschreiten“, sagte Heilmann. Auch bei einer Abnahme der Fußfessel gibt es einen Alarm. Bisher habe es bei den sieben Menschen, die elektronisch überwacht werden, keinen Zwischenfall gegeben, so der Justizsenator.
Warnung vor Überschätzung
Der Grünen-Innenexperte Benedikt Lux warnte dagegen vor einer Überschätzung der Fußfessel. „Das ist kein Allheilmittel“, sagte Lux. „Man weiß nur, wo ein Straftäter ist, aber nicht, was er macht.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 gefordert, dass rückfallgefährdete Straftäter in Sicherungsverwahrung deutlich anders untergebracht werden müssen als Häftlinge. Wichtig seien Therapie und Betreuung. Derzeit sitzen 38 Sicherungsverwahrte in der JVA Tegel.





