Die Gewerkschaft der Polizei hat Klagen gegen das geänderte Stasi-Unterlagen-Gesetz angekündigt. Sobald die ersten Ex-Stasi-Mitarbeiter aus der Bundesbehörde versetzt werden, unterstütze die Gewerkschaft entsprechende Klagen der Betroffenen, sagte Jürgen Vorbeck von der Gewerkschaft der Polizei am Mittwoch. Damit wurde ein Bericht der „Sächsischen Zeitung“ vom selben Tag bestätigt.
Nach der seit 1. Januar gültigen Gesetzesnovelle sollen 45 frühere Stasi-Bedienstete in andere Bundesbehörden versetzt werden. Stasi-Unterlagen-Beauftragter Roland Jahn hatte sich für eine solche Regelung starkgemacht. Er hatte dies mit dem Respekt vor den Opfern begründet. Ihnen sei die Begegnung mit früheren Stasi-Leuten nicht länger zuzumuten.
Jahn habe bereits „Abordnungsverfügungen“ angekündigt, so Vorbeck. Damit könnten diese Mitarbeiter, die seit 20 Jahren in der Stasi-Unterlagen-Behörde beschäftigt sind, zunächst für ein halbes Jahr versetzt werden. Wohin sie gehen sollen, sei noch nicht bekannt.
Die Gewerkschaft hält das geänderte Gesetz für verfassungswidrig. Es sollte vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Vorbeck sagte, er sei für eine Sammelklage. Ein großer Teil der früheren Stasi-Leute in der Jahn-Behörde ist nach seinen Angaben in der Gewerkschaft der Polizei organisiert. Der Zeitung sagte Vorbeck, die früheren Stasi-Leute hätten zum Teil „wertvolle Beiträge zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts“ geleistet.
Der erste Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde, Joachim Gauck, hatte die früheren Stasi-Leute wegen ihrer Kenntnisse vor 20 Jahren übernommen. Er hatte die geplante Versetzung als nicht verhältnismäßig kritisiert. Es sei zudem ein Irrtum zu glauben, dass sich damit die Gefühle der oft traumatisierten Opfer ändern würden.
dpa/dapd/nbo




