Ein Jahr nach der Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze ebbt die Klageflut gegen Entscheidungen der Jobcenter am größten deutschen Sozialgericht in Berlin nicht ab. Die Zahl der neu eingegangenen Verfahren sei 2011 mit 30.735 gegenüber dem Vorjahr (31.776) stabil geblieben, sagte die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, Sabine Schudoma, am Mittwoch in der Bundeshauptstadt. In diesem Monat werde in ihrem Haus die insgesamt 150.000. Klage gegen die seit 2005 geltende Hartz-IV-Gesetzgebung erwartet. Schudoma appellierte an die Behörden, mehr Streitigkeiten in dem Bereich außergerichtlich zu lösen.

Insgesamt gingen beim Sozialgericht Berlin nach Schudomas Angaben im vergangenen Jahr 43.832 Klagen ein (2010: 43.951). Das sind rund 3600 Klagen pro Monat. 70 Prozent beträfen Hartz IV.

Die Klagen gegen Hartz IV-Bescheide sind nach Angaben des Gerichts in den vergangenen Jahren kontunierlich angestiegen. 2005 erreichten das Gericht 6950 Einwände, 2008 bereits 21.510 bis zum derzeitigen Höchststand im Jahr 2010 mit 31.776 Verfahren. Der leichte Rückgang im vergangenen Jahr sei kein Anzeichen für eine Trendwende, sagte Schudoma. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der 2011 beim Sozialgericht eingegangenen Hartz-IV-Klagen sei zumindest teilweise berechtigt gewesen.

Die Mehrzahl der Verfahren richte sich gegen die Festlegung von Unterkunftskosten. Dies sei nicht verwunderlich, da die Berliner Jobcenter noch immer mit einer Tabelle zur Berechnung der Wohnkosten arbeiten würden, die inzwischen vom Bundessozialgericht für rechtswidrig erklärt worden ist. Der Senat müsse „transparente, sozial ausgewogene und praxistaugliche Mietgrenzwerte“ schaffen, forderte Schudoma.

Der Schlüssel zur Entlastung der Sozialgerichte im Bereich der Hartz-IV-Klageflut liege bei den Jobcentern, betonte Schudoma. Klagen wären vermeidbar, wenn Betroffene und Behörden sich während des Widerspruchsverfahrens einigten. „Doch viel zu oft setzt man sich erst im Gerichtssaal an einen Tisch“, so Schudoma.

Ein starkes Argument für außergerichtliche Einigungen sei die Wiedereinführung der 2006 für Jobcenter abgeschafften Gerichtsgebühren. Weil die Behörden die Gebühr von beispielsweise 150 Euro im Falle eines Gerichtsurteils nicht mehr zahlen müssten, gebe es für sie bei einem Gerichtsverfahren auch kein Risiko, erläuterte Schudoma. Sie rechnete vor, dass die Behörden 2011 rund 2,4 Millionen Euro an das Berliner Gericht hätten zahlen müssen, bestünde die Gebührenpflicht noch.

Auffallend sei der Anstieg der Verfahren im Bereich des Schwerbehindertenrechts innerhalb der vergangenen fünf Jahre um 50 Prozent. Dieser könnte als Zeichen des demografischen Wandels erklärt werden, sagte Schudoma. Vielleicht werde in Zeiten ökonomischer Verunsicherung aber auch besonders heftig um Kündigungsschutz, steuerliche Vergünstigungen oder einen früheren Rentenbeginn gestritten, so die Gerichtspräsidentin.

Sorge bereitet der Gerichtspräsidentin die Fülle unerledigter Fälle. Anfang 2012 stünden die Richter vor einem „Aktenberg“ mit 40.000 offenen Verfahren. Um diesen Berg abzuarbeiten, müsste das Gericht ein Jahr schließen, sagte Schudoma.

Am Sozialgericht Berlin arbeiten nach dessen Angaben derzeit 127 Richter. Ihre Zahl hat sich nach der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 (55) mehr als verdoppelt. 72 von ihnen beschäftigen sich ausschließlich mit Verfahren in diesem Bereich.

EPD/dpa/sei