Die Arbeitgeber wollen vor Gericht durchsetzen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) von Milliardenzahlungen an den Bund befreit wird. Sie streben damit Spielraum für eine stärkere Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung an. Dies bestätigte die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA).
Ein Berliner Ingenieursbüro habe beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese richte sich gegen den Eingliederungsbeitrag, den die BA seit 2008 an Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) abführen muss. Mit Beginn dieses Jahres muss sich die BA mit jährlich fünf Milliarden Euro an den Hartz-IV-Kosten beteiligen.
Arbeitgeber – und auch Gewerkschaften – im Verwaltungsrat der BA hatten bisher vergeblich von der Bundesregierung gefordert, diesen Eingliederungsbeitrag wieder abzuschaffen. Sie sehen darin eine Zweckentfremdung von Beiträgen. Die Gegner der Milliardenbeiträge sehen die Hartz-IV-Kosten für Langzeitarbeitslose als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie soll demnach aus Steuern finanziert werden.
Die Bundesregierung argumentiert dagegen, dass die BA jährlich etwa 7,5 Milliarden Euro an Steuergeldern aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer erhalte. Der Löwenanteil der Hartz-IV-Kosten von jährlich etwa 43 Milliarden Euro werde zudem von Bund und Kommunen aus Steuern finanziert.
„Die Politik muss einen deutlichen Hinweis erhalten, dass sie mit den Mitteln der Beitragszahler nicht nach Belieben schalten und walten kann“, sagte Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Bei Verzicht auf den Eingliederungsbeitrag könne der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ohne weitere Änderungen von derzeit 3,3 auf 2,7 Prozent verringert werden.
Neben der Verfassungsbeschwerde beschreiten die Arbeitgeber einen zweiten Klageweg. Andere Unternehmen hätten bei den Einzugsstellen für die Sozialbeiträge Widerspruch gegen die Höhe ihres Beitragsabzugs eingelegt. Wenn die Kasse den Widerspruch ablehne, könnten die Betroffenen mit einer Musterklage des Arbeitgeberverbands vor ein Sozialgericht ziehen. Letztlich könnte auch dies vor das Verfassungsgericht führen.
Reuters/oht



