Das frühere Top-Model Nadja Auermann soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe von 189.000 Euro zahlen. Die Anklage sah es im Prozess vor einem Berliner Amtsgericht am Donnerstag als erwiesen an, dass Auermann von 1999 bis 2002 einen Wohnsitz in Berlin hatte, aber keine Steuern zahlte.
Die Anklage geht von einem Betrag von mehr als 270.000 Euro aus. Die 40-Jährige bestritt die Vorwürfe.
Die dreifache Mutter lebte eigenen Angaben nach zur fraglichen Zeit in Monaco und sei erst 2002 nach Deutschland umgezogen. Im Prozess hatte Auermann angegeben, dass das von ihr 1998 erworbene Haus im Stadtteil Köpenick in erster Linie eine „Investition“ war. Sie habe dort nie einziehen wollen. Sie gab an, damals im Ausland gelebt zu haben und erst im Sommer 2002 von Monaco mit ihrer Familie nach Deutschland gezogen zu sein.
Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die Angaben eines Steuerfahnders. Der Beamte hatte ein Bewegungsprofil für Auermann unter anderem anhand von Telefonrechnungen oder Kreditkartenauszügen erstellt. Der Verteidiger hatte im Prozess darauf verwiesen, dass seine Mandantin häufig bei ihrer Mutter in Berlin war. Mit den Beweisanträgen will der Anwalt belegen, dass die Villa im Tatzeitraum eine Baustelle und nicht bewohnbar war.
dpa/mim




