Überwachungssoftware

Berliner Piraten hinterfragen den "Schultrojaner"

| Lesedauer: 4 Minuten

Foto: picture-alliance / maxppp

Mit einer Software auf Schulrechnern wollen Buchverlage illegale Kopien aufspüren. Doch dieser sogenannte "Schultrojaner" ruft nicht nur Lehrer, sondern auch Berlins Piraten auf den Plan. Die forderten jetzt mit 26 Fragen vom Senat mehr Details zu der Überwachungssoftware.

Der Einsatz einer Software zum Aufspüren von illegalen digitalen Buchkopien auf Schulrechnern stößt auf Kritik. Nachdem die 16 Bundesländer mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” getroffen haben, sollen Schulrechner ab dem Frühjahr 2012 mit Hilfe eines sogenannten "Schultrojaners“ auf “Plagiate” untersucht werden.

Die Berliner Piratenfraktion steigt als Reaktion darauf mit ihrem ureigenen Thema Datensicherheit in die inhaltliche Parlamentsarbeit ein. Für die nächste Abgeordnetenhaussitzung in einer Woche reichte die Piratenpartei am Mittwoch eine sogenannte Große Anfrage zum Thema Überwachungssoftware an Berliner Schulen ein. Mit 26 Fragen verlangen die Piraten vom Senat in allen Details Auskunft zu der Software, mit der Computer an Schulen auf Raubkopien durchsucht werden sollen.

Es wird nicht verdeckt geschnüffelt

Der sogenannte Schultrojaner, der im eigentlichen Sinne kein Trojaner ist, sondern eine staatlich gebilligte Schnüffelsoftware, die Schulcomputer durchsucht, soll verhindern, dass im Unterrichtsmaterial unerlaubte Kopien aus Büchern verwendet werden. Der Begriff Schultrojaner ist also irreführend, weil es sich eben nicht um ein Programm handelt, das als harmloses Software Programm getarnt ist und verdeckt schnüffelt.

Die Piratenpolitiker fragen nun unter anderem, ob die Programme bereits geprüft wurden, ob der Datenschutzbeauftragte sie beurteilt hat, ob der Quellcode der Software veröffentlicht wird, wer die Software entwickelt hat, welche Daten sie sammelt und wer die Daten auswertet. Zu der Anfrage kann es eine Debatte im Parlament oder eine ausführliche schriftliche Antwort des Senats geben

Schulen mit Sicherheitsproblemen alleingelassen

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hält den Einsatz einer derartigen Plagiatssoftware für unbedenklich, wenn die Schulen vorab darüber informiert und die Rechner nicht heimlich durchsucht werden. Außerdem müsse klar sein, dass die Software nur nach Plagiaten sucht und nicht beliebig Funktionen nachgeladen werden können, die nichts mit der Überwachung des Urheberrechts zu tun haben, sagt er. „Jede Schule ist allerdings selbst dafür verantwortlich, dass die Software nur nach Plagiaten sucht“, betont Dix.

Der Vorsitzende der Vereinigung der Berliner Schulleiter, Paul Schuknecht, kritisiert indes, dass die Schulen mit dem Problem der Sicherheit ihrer Schulserver allein gelassen werden. Seine Schule sei dafür ein Beispiel. Kürzlich habe sich ein Rechtsanwalt bei ihm als Schulleiter der Friedensburg Sekundarschule gemeldet und beanstandet, dass vom Server der Schule aus ein Film versendet worden sei. Das sei unerlaubter Datentransfer. Wenn von einer Anzeige abgesehen werden soll, koste das die Schule 850 Euro.

Schuknecht hat bei der Bildungsverwaltung nachgefragt, wie er sich in diesem Fall verhalten soll. „Es kann doch sein, dass es sich hier um eine Masche handelt, um zu Geld zu kommen“, sagt er. Er könne schließlich nicht überprüfen, ob stimme, was behauptet werde. Die Bildungsverwaltung habe ihm daraufhin beschieden, dass er als Leiter der Schule für diese Dinge selbst verantwortlich sei. Das hat den Schulleiter sehr verärgert: „Wir bekommen pro Woche zweieinhalb Stunden dafür, dass sich ein Kollege um die Schulcomputer kümmert. Das reicht hinten und vorne nicht aus.“ Schließlich könne sich jeder leicht an einem Schulcomputer anmelden. Er müsse nur das Schulpasswort kennen. Schuknecht forderte, dass die Bildungsverwaltung die Schulen dabei unterstützt, die Server sicher zu machen.

Grundlage der geplanten elektronischen Kontrolle von Schulservern ist der„Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen“, den die 16 Bundesländer sowie verschiedene Verwertungsgesellschaften und Schulbuchverlage Ende 2010 unterzeichnet haben.

( dpa/dapd/BMO/nbo )