Der 18-jährige Berliner U-Bahn-Schläger soll nach dem Antrag der Opferanwältin wegen versuchten Mordes zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt werden. Die Vertreterin der Nebenklage, Elke Zipperer, sagte am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht, die Tat des Schülers zeuge von einem menschenverachtenden Vernichtungswillen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ebenfalls vier Jahre Jugendstrafe für Torben P. gefordert, allerdings wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzun. Der Staatsanwaltschaft bewertete den Gewaltexzess als „rücksichtslos und lebensverachtend. Das Urteil vor dem Landgericht Berlin gegen Torben P. und einen Komplizen soll am 19. September verkündet werden.

Im Verfahren hatte der 18-Jährige ein Geständnis abgelegt. Er hatte am Karsamstag auf dem Bahnsteig einen Mann nach einem Streit mit einer Flasche niedergeschlagen und viermal gegen den Kopf getreten. Eine Überwachungskamera hatte den Gewaltexzess gefilmt. Seine Tat hatte Torben P. selbst als „Schweinerei“ bezeichnet, für die es keine Entschuldigung gebe.

Weil er zum Tatzeitpunkt betrunken war, ist der Schüler eventuell vermindert schuldfähig. Die psychiatrische Sachverständige hatte eine verminderte Schuldfähigkeit bei dem 18-jährigen Angeklagten für möglich erachtet. „Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass die Steuerungsfähigkeit wegen des Alkoholkonsums erheblich vermindert gewesen sein könnte“, erklärte die Fachärztin am Dienstag vor dem Berliner Landgericht.

Die angenommenen Blutwerte von mehr als drei Promille „sprechen für eine deutliche Intoxikation“, stellte die Expertin fest. Für eine Persönlichkeitsstörung zur Tatzeit fand sie keine Anhaltspunkte. Die Gutachterin empfahl wegen Reifeverzögerungen das Jugendrecht anzuwenden.

Eigenen Angaben nach hatte der Berliner vor der Tat so viel Alkohol wie noch nie zuvor im Leben getrunken. Eine Blutprobe liegt nicht vor, weil der Schüler sich erst einen Tag später stellte. Die Anklage geht von 3,11 Promille aus. Eine deutlich durch Alkohol bedingte Enthemmung sieht die Gutachterin im Verhalten des 18-Jährigen bestätigt. Er war vor dem Angriff ins Gleisbett gesprungen und hatte mit Schottersteinen um sich geworfen.

Das inzwischen 30-Jährige Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und Prellungen. Der Mann leidet bis heute psychisch an den Folgen des Überfalls. Auch der Angeklagte litt nach Angaben der Expertin nach der Tat an depressiven Störungen. Bei ihren Untersuchungen habe der Schüler „verzweifelt und hoffnungslos gewirkt“. Er sei latent suizidgefährdet gewesen.

Den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit lehnte das Gericht ab.

dapd/mim