1. Die Statistik weist einen zum Teil starken Rückgang der Jugendkriminalität aus. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, die Täter werden immer brutaler. Woran liegt das?

Tatsache ist, dass ein kleiner Teil der Jugendlichen eine Vielzahl von Verbrechen begeht und dabei die Hemmschwelle zum Einsatz von körperlicher Gewalt oder auch Waffen immer weiter sinkt. Solche Intensivtäter oder diejenigen, die auf dem Wege dahin sind, sind häufig in einer Gruppe zusammen, die ihre Vorbilder in Straßengangs oder bei einzelnen Kriminellen sucht. Eine gewaltverherrlichende Kultur in Musikvideos, Filmen oder Videospielen führt dazu, dass die Realität von Gewalt und ihren Folgen nicht mehr erkannt wird. Zwei Drittel der Intensivtäter sind Ausländer oder stammen von Zuwanderern ab. Bisweilen gelten in diesen Kulturen andere Maßstäbe für die Anwendung von Gewalt, der Verletzung der Ehre sowie der Gültigkeit der deutschen Gesetze.

2. Was könnte verbessert werden, um Gewaltvorfälle wie zuletzt auf den U-Bahnhöfen zu verhindern?

Grundlegende Abhilfe kann nur der sichtbare Einsatz von mehr Personal bieten. Die CDU hat daher die Abschaffung der Doppelstreifen aus Polizei und BVG unter Klaus Wowereit scharf kritisiert. Mittlerweile hat der Senat seinen Fehler eingesehen. Bis ausreichendes Personal zur Verfügung steht, wird es aber vermutlich noch Jahre dauern. Bis dahin bleibt es weiterhin Zufall, ob U-Bahnstreifen der Polizei eingesetzt werden oder nicht. Eine unterstützende Maßnahme ist der konsequente Einsatz von Videoüberwachung. Vor diesem Hintergrund ist das alberne Hick-Hack im Senat um die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen solcher Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar. Derzeit dürfen die BVG-Aufzeichnungen 24 Stunden aufbewahrt werden, die der S-Bahn jedoch 48 Stunden, weil dort Bundesrecht gilt. Für die Angleichung hat der Senat bisher keine Kraft gefunden.

3. Justiz und Polizei treten erst in Erscheinung, wenn es bereits zu spät ist. Wie kann die Prävention verbessert werden?

Hier muss die Elternverantwortung gefördert werden. Wenn Kinder nicht zur Schule gehen oder straffällig werden, muss dies mit Leistungskürzungen bei Kindergeld oder ALG II-Ansprüchen oder gar mit dem Entzug der elterlichen Sorge bestraft werden. Für die Gewähr einer erfolgreichen Schullaufbahn müssen Sprachdefizite rechtzeitig behoben werden.

Jugendkriminalität in Berlin:

>>> Drei Fragen an Thomas Kleineidam (SPD)

>>> Drei Fragen an Marion Seelig (Die Linke)

>>> Drei Fragen an Clara Herrmann (Grüne)

>>> Drei Fragen an Björn Jotzo (FDP)

BMO