Nach dem Zweiten Weltkrieg sind in beiden Teilen Berlins über Jahrzehnte hinweg Heimkinder psychisch und physisch misshandelt worden. Das geht aus einer Studie hervor, die von der Bildungsverwaltung am Freitag vorgestellt wurde. Der untersuchte Zeitraum umfasst die Jahre 1945 bis 1975 für West-Berlin und 1945 bis 1990 für Ost-Berlin. Im Westteil der Stadt hatte 1975 eine „Heimkampagne“ Reformen ausgelöst.
Die Studie geht auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses von November 2010 zurück. Parallel zu den Untersuchungen wurde eine Anlaufstelle für Betroffene geschaffen.
„Die Studie versteht sich als Teil einer öffentlichen Diskussion und dient der Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft“, sagte Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD). Er kündigte an, dass – ähnlich wie bereits für die westlichen Bundesländer geschehen – „relativ zeitnah“ ein Entschädigungsfonds aufgelegt wird. Derzeit führten die Ostländer Gespräche dazu.
„Die schrecklichen Ereignisse waren allen Beteiligten zu jeder Zeit bekannt“, sagte Manfred Kappeler, Mitautor der Studie. Für West-Berlin sei diese Aussage klar nachweisbar. „Es fehlte aber bis weit in die 1970er der politische Wille, diese Dinge zu ändern.“ Erst die Heimkampagne habe einen „langen, schwierigen Reformprozess“ gestartet, der letztlich im liberalen Jugendhilfegesetz mündete.
Misshandlungen in Ost und West
Kappeler warnte zugleich vor einer „Hierarchisierung der Opfer“ nach Ost und West. Für die Kinder hätten die politischen Vorzeichen keine Rolle gespielt. „Sie haben alle die selben Erfahrungen gemacht“, sagte der frühere Pädagoge. Ein Unterschied zu West-Berlin müsse allerdings gemacht werden: Im Osten habe zum Teil die Stasi mitgewirkt, wenn Kinder in Heime eingewiesen wurden. Dabei habe es sich um Kinder von Dissidenten gehandelt.
Von einer „relativ spärlichen Datenlage“ sprach Soziologieprofessor Jürgen Gries, der den Untersuchungsabschnitt für West-Berlin leitete. Seinen Recherchen zufolge wurde das für die Heimunterbringung zugrunde liegende Reichsjugendwohlfahrtgesetz von 1921/22 erst 1961 novelliert. Beispielsweise sei mit dem Rechtsbegriff Verwahrlosung „sehr viel Unheil“ angerichtet worden. Rund 50 Prozent der Heim-Mitarbeiter sei ohne Ausbildung gewesen.
Ostberlin setzte auf Bildung
In Ost-Berlin war der Studie zufolge die Heimerziehung seit 1953 Teil des Ministeriums für Volksbildung. „Man ging von einem Bildungsproblem aus, nicht von einem Erziehungsproblem“, sagte Karsten Laudien, Professor für theologische Ethik an der Evangelischen Fachhochschule Berlin. „Soziale Probleme wurden als Überbleibsel aus der bürgerlichen Gesellschaft angesehen.“ Der Erziehungsansatz sei gewesen, dass mit Zwang und Disziplinierung eine „allseits entwickelte sozialistische Persönlichkeit“ geformt werden könne.
Keine Erkenntnisse gebe es zu Misshandlungen und Drangsal in konfessionell geführten Heimen, sagte Laudien. Dem widersprach Zeitzeugin Liane Mueller-Knuth. Die heutige 63-Jährige war als Kind in einer katholischen Einrichtung in Ost-Berlin untergebracht. Sie habe „Schläge und andere Gewalt“ sowie „erzwungenes Schweigen und Beten“ erlebt. Die Verantwortlichen seien heute nicht bereit, Unterlagen herauszugeben.
Entschädigungen für ehemalige Heimkinder
Am 7. Juli hat der Deutsche Bundestag eine Entschädigungsmöglichkeit für ehemalige deutsche Heimkinder auf den Weg gebracht. Sie gilt für Kinder und Jugendliche, die in Westdeutschland und West-Berlin zwischen 1949 und 1975 in kommunalen oder kirchlichen Heimen Unrecht und Misshandlungen erlebt haben.
Die Entschädigung soll über einen bundesweiten Fonds in Höhe von 120 Millionen Euro finanziert werden. Der Bund, die alten Länder und die Kirchen sollen dafür jeweils 40 Millionen Euro bereitstellen.
Die Entschädigung von misshandelten Kindern und Jugendlichen aus Heimen der DDR soll nach dem gleichen Modell und nach den gleichen Maßstäben erfolgen. Einen Fonds oder andere Regelungen gibt es dafür aber noch nicht.
Die neue Regelung geht auf die Initiative westdeutscher ehemaliger Heimkinder zurück, die sich 2006 an den Petitionsausschuss des Bundestages wandten. Sie forderten eine Entschädigung für menschenunwürdige Erziehungsmethoden, unter anderem entwürdigende Bestrafungen, willkürliches Einsperren, körperliche und sexuelle Gewalt sowie vollständige Entmündigung.
Zur Erforschung richtete der Bundestag 2009 den Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ ein, der einen umfassenden Bericht vorlegte. Im jüngstem Bundestags-Beschluss heißt es als Ergebnis, dass die Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik und in der DDR vielfältig war. Es habe fürsorgliche Behandlung gegeben, aber auch Heime, in denen systematisch Leid und Unrecht zugefügt worden sei.
Eine pauschale Entschädigung wurde verworfen, weil die damalige westdeutsche Heimerziehung nicht generell als Unrecht einzustufen sei. Wie Entschädigung nun zu leisten ist, soll noch genau festgelegt werden. In der Diskussion sind eine Kostenübernahme für Traumatherapien und Einmalzahlungen für nicht geleistete Sozialversicherungsbeiträge jener Heime, die junge Erwachsene als billige Arbeitskräfte ausnutzten.
dpa/dapd/nbo




