Gerichtsvollzieher sollen in Berlin künftig eine stärkere Rolle im vorbeugenden Kinderschutz spielen. Ein entsprechender Handlungsleitfaden werde am 28. Juni 2011 vorgestellt, teilte die Senatsbildungsverwaltung am Mittwoch mit. Gerichtsvollzieher sollen bei der Ausübung ihres Amtes darauf achten, ob es in den von ihnen aufgesuchten Wohnungen Anzeichen dafür gibt, dass das Wohl von Kindern in Gefahr ist.

Anzeichen dafür könnten eine Verwahrlosung der Wohnung, das Fehlen von kindgerechter Ausstattung sowie ein schlechter Pflegezustand der Kinder, schmutzige Kleidung und Unterernährung sein. Ein Augenmerk sollen die Gerichtsvollzieher bei der Kooperation mit dem Jugendamt auch auf Anzeichen für Gewaltausübung durch die Eltern oder Suchterkrankungen haben.

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