In der Betrugsaffäre um Abitur-Bälle in Berlin, Brandenburg und Hamburg erhebt der neue Eigentümer der umstrittenen Eventagentur Easy Abi schwere Vorwürfe gegen die Vorbesitzer.
Kurz nach Übernahme der Firmenanteile, für die er angeblich 360.000 Euro bezahlt haben will, habe er den Kaufvertrag am 9. Juni „wegen arglistiger Täuschung“ angefochten, schreibt das Magazin „Der Spiegel“.
So hätten ihm die Verkäufer hohe Verbindlichkeiten, fällige Provisionszahlungen und Verluste verschwiegen sowie falsche Angaben zur Rendite gemacht. Der Kauf sei damit nichtig und „der Verdacht eines Betrugs“ gegeben.
Der ehemalige Mehrheitsgesellschafter der Agentur hält den Kaufvertrag laut „Spiegel“ dagegen nach wie vor für wirksam und bestreitet die Vorwürfe. Bereits 2003 sei er wegen eines ähnlichen Vorwurfs ins Visier der Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft Essen habe seinerzeit wegen Betrugs ermittelt, das Verfahren jedoch wieder eingestellt.
Auch der jetzige Eigentümer sei einschlägig justizbekannt, schreibt da Magazin weiter. Nur wenige Wochen vor dem Kauf der Firma habe ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt; die Berufung laufe. Insgesamt sei der Mann siebenfach vorbestraft, unter anderem wegen Bankrotts, Untreue und Konkursverschleppung, heißt es unter Berufung auf einen Justizsprecher.
Die Agentur soll Geld von mehr als 1000 Schülern kassiert, die vereinbarten Abschlussbälle aber nicht organisiert haben.
Im Mai hatten bei dem Unternehmen die Besitzer gewechselt. Am Donnerstag waren die Geschäftsräume von Easy Abi durchsucht worden. Auch Privatwohnungen von vier ehemaligen und aktuellen Firmenmanagern wurden überprüft. Das Landeskriminalamt beschlagnahmte mehrere Computer, Akten und 360 000 Euro in bar.
Der jetzige und der frühere Manager, die am Freitagabend in ihren Berliner Wohnungen verhaftet worden waren, sind inzwischen wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl wegen Untreue wurde von einem Bereitschaftsrichter am Sonnabend unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Sie müssen sich regelmäßig bei zuständigen Polizeidienststellen melden.
Die Berliner Staatsanwaltschaft legte umgehend Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ein. Die Haftverschonung sei angefochten worden, sagte Sprecher Martin Steltner.
dapd/dpa/mim







