Das Berliner Kammergericht hat eine Auslieferung des deutschen Terroristen Johannes Weinrich an Frankreich für unzulässig erklärt. Das habe der 4. Strafsenat am Dienstag beschlossen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Französische Behörden hätten im März 2006 einen internationalen Haftbefehl gegen den 62-Jährigen erwirkt.
Johannes Weinrich wurde im Jahr 2000 wegen des 17 Jahre zuvor verübten Anschlags auf das "Maison de France" in Berlin vom Landgericht zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wird weiter vorgeworfen, im Auftrag des Terroristen "Carlos" am 29. März 1982 auf einen französischen TGV-Schnellzug ein Sprengstoffattentat verübt zu haben. Dabei wurden nach Gerichtsangaben fünf Menschen getötet und 27 weitere Passagiere verletzt. Frankreich wollte ihm deswegen den Prozess machen. Der Strafsenat lehnte die Auslieferung ab, da Weinrich der grundrechtliche Schutz zustehe, wonach kein deutscher Staatsangehöriger an ein anderes Land ausgeliefert werden dürfe.
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