Zwei Jahre nach dem Mord an dem Immobilienmanager Friedhelm Sodenkamp sind die lebenslangen Haftstrafen für die Auftraggeber Horst Lu. (31) und Thorsten L. (47) rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Montag mitteilte, hat der 5. Strafsenat in Leipzig die Revisionen der Angeklagten durch Beschluss verworfen. Der Immobilienhändler und Anwalt Friedhelm S. war im November 2008 auf der Fischerinsel in Berlin mit zwei Schüssen niedergestreckt worden, nachdem ein erster Anschlag auf ihn mit einer Armbrust einen Monat zuvor gescheitert war.
Das Landgericht Berlin hatte zwei Unternehmer im Februar 2009 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Geschäftsleute den Fremdenlegionär Adam M. zum Mord an dem 59-Jährigen angestiftet hatten. Der mutmaßliche Täter wurde in Indien gefasst. Hintergründe der Tat waren laut Gericht ausstehende Zahlungen in Höhe von 1,3 Millionen Euro, nachdem Sodenkamp Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungserstellung festgestellt hatte.
Die Angeklagten hatten ihre Revisionen unter anderem damit begründet, dass das Landgericht während der Hauptverhandlung den in Indien in Auslieferungshaft befindlichen Auftragsmörder ihrer Auffassung nach zu Unrecht nicht als Zeugen vernommen hatte.
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