Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) erwägt, elektronische Fußfesseln zur Überwachung von rückfallgefährdeten Straftätern einzusetzen. Die Senatorin habe deshalb für den Doppelhaushalt 2012/2013 elf zusätzliche Stellen gefordert, sechs für die Überwachung der Straftäter mit Fußfessel, fünf für Bewährungshelfer, sagte Justizsprecher Michael Kanert am Freitag. Damit wurden entsprechende Medienberichte bestätigt.

„Ein Bundesgesetz ermöglicht seit 1. Januar 2011 den Einsatz der Fußfesseln. Deshalb wird es auch in Berlin umgesetzt“, sagte Kanert der Nachrichtenagentur dpa. Berlin werde sich trotz der kritischen Haltung der Senatorin zu Fußfesseln an der länderübergreifenden Planung beteiligen. Von der Aue hatte stets davor gewarnt, eine elektronische Fessel als Allheilmittel zu sehen. Sie setzt viel mehr auf umfassende Therapien und Kontrollen durch Bewährungshelfer, Mediziner und Sicherheitsbehörden, um weitere Straftaten zu verhindern.

Befürworter meinen, dass mit elektronischen Fußfesseln solche Straftäter umfassend kontrolliert werden können, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die nachträglich angeordnete Verwahrung von solchen Straftätern als menschenrechtswidrig eingestuft, weshalb in diesen Fällen Entlassungen geprüft werden müssen.

Sicherungsverwahrung heißt, dass Straftäter mit schweren Gewalt- oder Sexualdelikten nach Verbüßung ihrer regulären Haft nicht auf freien Fuß kommen, wenn sie weiter als Gefahr für die Allgemeinheit gelten.

Die Planung für Fußfesseln steckt bundesweit nach Angaben von Kanert noch im Anfangsstadion. „Bisher gibt es keine technische Möglichkeit auf dem Markt, Bewegungen außerhalb der Wohnung großflächig zu kontrollieren“, sagte der Sprecher. „Aus diesem Grund hatte Berlin noch im Dezember 2010 im Bundesrat beantragt, die Einführung der Fußfessel für zwei Jahre auszusetzen, bis die technischen Voraussetzungen vorliegen. Berlin ist aber überstimmt worden.“ Vor Abschluss des Entwicklungsprojekts ließen sich deshalb noch nicht die Kosten für das Projekt beziffern.

Die Kosten werden sich laut Justizsprecher die Bundesländer teilen. Die CDU-Fraktion begrüßte umgehend die Ankündigung der Justizverwaltung. Da nach der Gerichtsentscheidung die Entlassung einiger gefährlicher Straftäter unausweichlich geworden sei, müssten alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden, erklärte der rechtspolitische Sprecher Sven Rissmann. Er kritisierte jedoch, dass von der Aue nicht den Rechtsausschuss über ihr Vorhaben informiert habe. Die CDU-Fraktion werde daher das Vorhaben der Senatorin zum Thema einer Rechtsausschusssitzung machen und sich das Konzept vorstellen lassen.

dpa/tj