Fast genau vor einem Jahr, auf dem Höhepunkt der S-Bahn-Krise, hatte Bahnvorstand Ulrich Homburg angekündigt, die Schuldigen für das Desaster "mit aller Konsequenz" und "ohne Ansehen der Person" zu ermitteln. Und der Bahn-Manager machte deutlich, dass für die Vielzahl von Wartungs- und Sicherheitsmängeln keinesfalls einzelne Werkstatt-Mitarbeiter verantwortlich gemacht werden könnten.
Zwölf Monate später bietet sich jedoch ein anderes Bild. Denn während keiner der früheren Spitzenmanager der S-Bahn bisher arbeitsrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen zu spüren bekam, wurde der Werkstatt-Ingenieur Detlef K. hart gemaßregelt. Dem 59 Jahre alten Eisenbahner wurde erst gekündigt, dann wurde er zum Materialeinkäufer degradiert - mit deutlich weniger Gehalt.
Bereits in erster Instanz haben die Arbeitsrichter die Änderungskündigung der S-Bahn gegen K. für unwirksam erklärt. Die Arbeitgeber gingen in Berufung. Am Mittwoch sahen sich beide Seiten vor dem Landesarbeitsgericht wieder.
Überprüfung der Kontrolleure
K. ist schon 32 Jahre Eisenbahner, erst bei der DDR-Reichsbahn, seit 1999 dann bei der Berliner S-Bahn. Als Prüfaufsicht war er für den Einsatz der Prüfer zuständig, die unter anderem Achsen und Räder auf Schäden zu kontrollieren haben. Brechen diese Teile etwa während der Fahrt, können die Züge entgleisen, mit möglicherweise schweren Folgen für die Fahrgäste im Zug. Der konkrete Fall: Am 17. Juli 2009 hatte einer der Prüfer drei feine Risse im Rad eines Wagens der Baureihe 481 entdeckt. Wenige Wochen zuvor war ein Zug dieser Baureihe in Kaulsdorf entgleist, weil ein Rad gebrochen war. Weil die S-Bahn nach dem Unfall zusätzliche Sicherheitskontrollen nicht wie versprochen ausführte, stand das Unternehmen unter besonderer Beobachtung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).
Die Aufsichtsbehörde reagierte entsprechend verstimmt, als sie erst im September von den bereits im Juli entdeckten Radrissen erfuhr. Zeitweilig soll sogar der Entzug der Betriebserlaubnis für die S-Bahn erörtert worden sein. Die S-Bahn-Spitze verteidigte sich gegenüber dem EBA, dass sie selbst erst verspätet von den Radrissen erfahren habe. Verantwortlich gemacht wurde dafür die Prüfaufsicht. K. habe den Schaden nicht weitergemeldet, hieß es zur Begründung der Kündigung.
K., der in der S-Bahn-Hierarchie gleich drei Vorgesetzten hatte, beruft sich wiederum darauf, dass eine entsprechende Meldung an die Geschäftsführung überhaupt nicht vorgeschrieben war. Er hätte nicht gedacht, dass es in einem Unternehmen wie der S-Bahn eine solche verbindliche Meldekette nicht gegeben habe, sagt Arbeitsrichter Achim Klueß.
"Für die Organisation des Qualitätsmanagements ist die S-Bahn, nicht der einzelne Mitarbeiter zuständig", argumentiert Rechtsanwalt Heinz Weiß auch zu anderen Vorwürfen gegen K. Die S-Bahn legte dem 59-Jährigen weiter zur Last, dass er als Prüfaufsicht bei Verdachtsbefunden in acht Fällen zwar eine weitere, genauere Prüfung der Räder anordnete, jedoch nicht kontrollierte, ob diese in den Werkstätten auch wirklich erfolgten. K. wehrt sich auch gegen diesen Vorwurf. Er habe keine Kompetenz gehabt, solche Arbeiten anzuordnen, dafür hätten seine Vorgesetze sorgen müssen. In allen Fällen waren die Räder übrigens ausgebaut und verschrottet worden.
Für Arbeitsrichter Achim Klueß ist es fraglich, ob das dem Prüfbeauftragten vorgeworfenen Fehlverhalten eine Kündigung rechtfertigen würde. Um Zeit für einen außergerichtlichen Vergleich zu geben, will die Kammer ihre Entscheidung erst Anfang November verkünden. Die Arbeitgeberseite hat K. inzwischen Alternativen angeboten. Auch wurde Bereitschaft für einen finanziellen Ausgleich signalisiert.
Für Jens Wieseke, Sprecher des Berliner Fahrgastverbandes, hat der Streit vor Gericht indes "schon ein Geschmäckle". Natürlich müssten Verstöße gegen Vorschriften bei jedem Bahn-Mitarbeiter geahndet werden. "Doch bei der S-Bahn hat man schon den Eindruck: Die Kleinen werden bestraft, die Großen fallen weich ..." Vom früheren S-Bahn-Chef Tobias Heinemann hat sich der Bahnkonzern nach Aussagen eines Sprechers unterdessen nicht per Kündigung, sondern im gegenseitigen Einvernehmen getrennt.





