Die Diskussion um den Umgang mit entlassenen Straftätern, die möglicherweise eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnten, wird jetzt durch einen Fall aus Reinickendorf neu angefacht: Wie Morgenpost Online aus Sicherheitskreisen erfuhr, befinden sich in der unmittelbaren Umgebung der Wohnung eines heute 39-Jährigen in einem betreuten Reinickendorfer Heim zahlreiche Spielplätze, Kindertagesstätten sowie eine Schule. Der Mann war wie berichtet Ende des vergangenen Jahres nach der Verbüßung von insgesamt 20 Jahren Haft entlassen worden – eingesessen hatte er wegen sexuellen Missbrauchs und Tötung eines Säuglings, den er 1987 nach der Tat zum Sterben in die Panke geworfen hatte.
Ausgang zwischen 7 und 19 Uhr
In den Wendewirren war das in der DDR gefällte Urteil gegen den damals jugendlichen Täter auf bundesdeutsches Recht umgemünzt worden, eine Sicherungsverwahrung wurde damals nicht angeordnet. Dennoch gilt der Mann heute noch als gefährlich. Nachdem er zunächst auf eigenen Wunsch hin länger in der Haftanstalt geblieben war, bezog er Anfang dieses Jahres eine Wohnung in einem Reinickendorfer Heim. Wie Morgenpost Online aus Justizkreisen erfuhr, darf er diese Unterkunft in der Zeit zwischen 7 und 19 Uhr verlassen, um seiner neuen Arbeit nachzugehen. In seiner Ausgangszeit wird er von mehreren MEK-Beamten begleitet – eine sogenannte offene Observation, der Mann weiß also, dass er beobachtet wird. Wie wichtig die Arbeit dieser Polizisten ist, offenbart ein Blick auf den Stadtplan. Im Umkreis von gerade einmal eineinhalb Kilometern befinden sich allein neun Kinderspielplätze, einer in der Straße seiner Wohnanschrift selbst laut Angebot mit Bolzplatz, Rutsche und Klettergerüst. Weitere liegen wenige Hundert Meter entfernt, so auch eine Schule.
"Es ist die Einrichtung, in der dieser Mann am besten betreut werden kann. Da er unter Führungsaufsicht steht, ist seine Unterbringung in eben dieser Einrichtung nötig. Es wird sich nie vermeiden lassen, dass sich in der näheren oder weiteren Nachbarschaft solcher Heime Kindertagesstätten oder Spielplätze befinden“, sagte am Dienstag Bernhard Schodrowski, Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz.
Teilweise gibt ihm ein Kriminalbeamter Recht. Es könnten im Stadtgebiet keine Anschriften gefunden werden, die gänzlich von Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Grundschulen entfernt liegen. „Aber diese Menschen wurden durch ihren Trieb zu den Straftätern, die sie sind. Ein Trieb kann nur durch Medikamente im Zaum gehalten werden, nach Absetzen der Medikation verfällt der Betroffene zurück in alte Gewohnheiten.“ Schon zum Schutz der Bevölkerung sollte es geschlossene Einrichtungen geben, in denen Schwerverbrecher untergebracht werden. „Es ist ja auch nicht so, dass alle Personen tatsächlich in die Freiheit zurück wollen. Viele fühlen sich in den Anstalten wohl, die sie seit 20 Jahren nicht mehr verlassen haben, viele wollen sich den neuen Entwicklungen nicht anpassen und seien ihnen auch nicht gewachsen.“ Es sei in diesem Zusammenhang nicht fair, wegen einer unklaren Rechtslage die komplette Verantwortung für die Sicherheit der Menschen auf die Schultern von MEK-Beamten zu legen.
"Operschutz vor Täterschutz“
In dem Reinickendorfer Fall stellt sich die Aufgabe dieser Beamten nach vorliegenden Informationen im Moment noch als einfach dar, da der Betroffene an Aufenthalten jenseits seiner Wohnung nicht interessiert sein soll. Ein garantierter Ausblick in die Zukunft könne dies aber nicht sein, sagte ein Kriminalbeamter.
Der Fraktions- und Landesvorsitzende der Berliner CDU, Frank Henkel, hatte bereits zu Beginn der Diskussion um die Sicherungsverwahrung betont, dass seiner Meinung nach Opferschutz vor Täterschutz gehen müsse. „Wir befürworten deshalb den Vorschlag, für solche Verbrecher geschlossene Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, um sie nach einer Entlassung dort unterbringen zu können.“


