Berliner Gerichte

Zahl der Verfahren sinkt - außer am Sozialgericht

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Jens Anker

Die Berliner Gerichte verzeichnen weniger und kürzere Verfahren. Nur am Sozialgericht stapeln sich die Akten. Doch es gibt auch skurrile Fälle am Landgericht, die sich hinziehen.

Die Berliner Gerichte verhandeln immer weniger Strafverfahren. An den Amtsgerichten gingen im vergangenen Jahr insgesamt 48.930 Strafverfahren ein. Das sind 12,5 Prozent weniger als noch vor zwei Jahren. Und offenbar nutzen die Amtsrichter die gewonnene Zeit, um Rückstände aufzuarbeiten. Denn gleichzeitig sank die Verfahrensdauer im gleichen Zeitraum von durchschnittlich 4,8 auf 4,3 Monate. Das geht aus einem Bericht von Justizsenatorin Gisela von der Aues (SPD) an den parlamentarischen Hauptausschuss hervor.

Auch an den Landgerichten, die für schwerere Straftaten und Zivilstreitigkeiten zuständig sind, sank die Zahl der Verfahrenseingänge. Bei den Strafkammern gingen im vergangenen Jahr nur noch 745 Verfahren ein (2007: 819; minus neun Prozent). Allerdings verlängerte sich die Verfahrensdauer dem Bericht zufolge auf durchschnittlich 8,5 Monate. Die Bearbeitungszeit liegt damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Ein Grund dafür könnte die schleppende Neubesetzung von freiwerdenden Richterstellen sein. 30 Richterstellen waren am 1. August dieses Jahres am Landgericht unbesetzt, zu Jahresbeginn waren es nur zehn.

Unverändert zeigt sich das Arbeitsaufkommen in den Familiengerichten. Jährlich verzeichnen die dortigen Richter rund 24.000 Eingänge. Pro Jahr lassen sich rund 10.000 Paare scheiden, die Dauer dieser Verfahren liegt durchschnittlich bei einem Jahr. Doch wegen einer Statistikumstellung lassen sich hier keine Vergleiche zu Vorjahren ziehen.

Jeder zweite Jobcenter-Bescheid ist fehlerhaft

Das Sorgenkind der Berliner Gerichtsbarkeit ist unverändert das Sozialgericht. Im vergangenen Jahr verzeichneten die Geschäftsstellen einen weiteren Anstieg der Eingänge um 25 Prozent auf 39.000. Gerade erst vermeldete das Gericht die 100.000. Klage seit Inkrafttreten der umstrittenen Hartz-Gesetze vor fünf Jahren. Mittlerweile arbeiten am Sozialgericht 123 Richter, 66 von ihnen sind ausschließlich mit Hartz-IV-Fällen beschäftigt. Vor fünf Jahren waren es nur 20.

Gleichzeitig stieg die Zahl der unerledigten Fälle, so dass der Anteil derjenigen Verfahren, die zwei Jahre oder länger dauern, ebenfalls um ein Viertel auf 4000 gestiegen ist. Das ist umso dramatischer, als es dabei um Geld für die Grundsicherung von Berlinern ohne eigene Einkünfte geht. Im Zentrum der Verfahren beim Sozialgericht stehen Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide. Jeder zweite Bescheid der Jobcenter ist nach den Erfahrungen der Sozialrichter fehlerhaft. „Seitens der Justizverwaltung und des Sozialgerichtes werden die Anstrengungen auch weiter forciert werden müssen, um die Bestandsquote positiv zu beeinflussen“, schreibt von der Aue in dem Bericht an die Parlamentarier.

Rekordverdächtig ist zurzeit ein Verfahren, das der Berliner Verfassungsgerichtshof gerade an das Landgericht zurückverwiesen hat. Hier streiten sich zwei Berliner Wohnungseigentümer seit acht Jahren um eine defekte Dusche. Die Dusche der oberen Wohnung lässt sich offenbar nicht von der oberen Wohnung aus reparieren. Doch der Eigentümer der unteren Wohnung weigert sich seit 2002, die Dusche aus seiner – der unteren – Wohnung heraus reparieren zu lassen. Eine vom Landgericht erlassene einstweilige Anordnung hob das oberste Berliner Gericht jetzt auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Wann der Eigentümer der oberen Wohnung wieder duschen kann, steht nun weiter in den Sternen (Az: VerfGH 99/10).

Abgeordnetenhaus fragte Zahlen erstmals ab

In Berlin gibt es insgesamt 21 Gerichte, darunter allein zwölf Amtsgerichte. Das Finanzgericht ist für Berlin und Brandenburg zuständig und hat seinen Sitz in Cottbus. Das für beide Bundesländer zuständige Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz dagegen an der Charlottenburger Hardenbergstraße. Das gemeinsame Landessozialgericht sitzt in Potsdam.

Der Bericht von der Aues ist der erste seiner Art an das Berliner Parlament. Das Abgeordnetenhaus hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die Tätigkeit der Gerichte abzufragen, um im Vergleich zu den Verfahrensdauern in anderen Bundesländern Rückschlüsse über die finanzielle Ausstattung der Berliner Justiz zu erhalten. Ebenfalls im vergangenen Jahr hatte Berlin nach siebenjähriger Entwicklungszeit die Ausarbeitung einer Software für die sogenannte digitale Akte gestoppt. Geplant war ursprünglich, in einem einheitlichen Prozess die Verfahrenszeiten aller Gerichte weiter zu senken. Die Justizverwaltung zog schließlich die Notbremse, weil die beauftragte Firma keinen Termin zur Fertigstellung der Software nennen konnte.