In der Strafanstalt Tegel wird die Entlassung von früheren Straftätern aus der Sicherungsverwahrung mit Hochdruck vorbereitet. „Wir unternehmen einen Kraftakt nach dem anderen, um alles auf den Tag X abzustimmen“, sagte der Leiter der Justizvollzugsanstalt, Ralph Adam. In Berlin sind sieben Gewalt- und Sexualstraftäter von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Freilassung Sicherungsverwahrter betroffen, sechs davon sitzen im Gefängnis Tegel, Deutschlands größtem Männergefängnis. Zudem ist einer im Maßregelvollzug untergebracht. „Tag X“ meint den Tag, an dem das Landgericht über die Anträge zur Freilassung entscheidet. Noch gebe es keine Termine.

Fingerabdrücke erfasst

„Wir waren mit den Verwahrten schon draußen und haben sie zu Ämtern und zum Landeskriminalamt begleitet“, sagte der Tegeler Anstaltsleiter Adam. Dort seien sie mit ihren Fingerabdrücken erfasst worden, da erneute Straftaten nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden könnten. Einige der Männer seien schon mehrmals mit Sozialarbeitern oder Justizbediensteten unterwegs gewesen. Denn: „Mit der Entlassung endet die Vollversorgung der Justiz.“ Es sei aber schwierig, mit dem äußerst knappen Personal in Tegel diese Zusatzaufgaben zu stemmen.

Ziel sei, eine gewisse Eigenständigkeit der zwischen 50 und 70 Jahre alten früheren Straftäter zu erreichen und sie schrittweise auf die Freiheit vorzubereiten, betonte Adam. „Doch aus dem Stand kann keiner von ihnen auf dem ersten Arbeitsmarkt antreten.“ Die Männer hätten massive Entfremdungsprobleme und seien teilweise nicht kooperativ. „Sie haben nicht damit gerechnet, jemals wieder freizukommen.“

Die Straftäter müssen entlassen werden, weil sie länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung sitzen, die nach einer regulär verbüßten Freiheitsstrafe beginnt. Die Täter bleiben dann im Gefängnis, wenn sie weiter als besonders gefährlich eingestuft werden. Die zeitliche Begrenzung von zehn Jahren Sicherungsverwahrung in Deutschland war erst 1998 aufgehoben worden.

Die künftige Unterbringung sei geklärt, sagte der Gefängnisleiter. Zwei könnten in ihre Familien zurückkehren, erläuterte Adam. Ein 70-Jähriger, der seit fast 40 Jahren im Gefängnis sitzt, soll in einem Pflegeheim untergebracht werden. Weitere sollen Plätze im betreuten Wohnen – verbunden mit einer Drogentherapie – bekommen. Ein sicherungsverwahrter Sexualstraftäter bleibe im sozialtherapeutischen Bereich. Für die Zeit nach dem Gefängnis seien bereits Bewährungshelfer ausgesucht.

Entlassungspläne erarbeitet

Berlin habe sich rechtzeitig vorbereitet. An einem Runden Tisch hätten nach dem Urteil alle beteiligten Institutionen beraten, so Adam. Es seien maßgeschneiderte Entlassungspläne erarbeitet worden. Adam beklagte jedoch die abwartende Haltung in manchen Bezirksämtern bei der dringenden Frage zur Übernahme der Kosten. „Jeder wehrt ab. Wir müssen mühsam klarmachen, dass sie zuständig sind.“ Abzuwarten sei zudem, ob das Gericht noch Auflagen erlässt.

„Diese Menschen brauchen Kontrolle und Hilfe – und zwar über einen längeren Zeitraum“, betonte Adam. Der Gefängnischef befürchtete, dass „es nicht gelingen wird, dass die Entlassenen anonym bleiben“. Er verstehe zwar die Ängste in der Bevölkerung vor den Straftätern. Doch wer seine Strafe abgesessen hat, müsse die Chance auf eine Rückkehr in die Gesellschaft haben. „Doch wenn einer von ihnen nach der Entlassung öffentlichen Attacken ausgesetzt wird, kann sein mühsam erworbenes psychisches Gleichgewicht schnell kippen.“ Die Gesellschaft sollte zurückhaltend mit solchen Tätern umgehen, sie aber nicht ausgrenzen.

Unterdessen wirft Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Streit um die Verwahrung von gefährlichen Straftätern ihrem Kabinettskollegen Thomas de Maizière (CDU) eine Blockadehaltung vor. „Das Bundesinnenministerium hat die weiteren Beratungen aufgehalten, obwohl mein Gesetzentwurf auf Eckpunkten beruht, die das Kabinett bereits beschlossen hat“, sagte die FDP-Politikerin dem Magazin „Focus“ in einem gestern veröffentlichten Interview.

Anders als ihr Kabinettskollege lehnt die Ministerin eine Unterbringung von Sexualstraftätern nach deren Entlassung in anderen Einrichtungen ab. „Wir können Straftäter, die gerade durch Gerichte aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, nicht nachträglich wieder einsperren“, sagte sie dem Magazin. Leutheusser-Schnarrenberger setzt stattdessen auf den Einsatz elektronischer Fußfesseln. Diese könnten Signale senden, wenn sich ein Sexualstraftäter etwa einem Kindergarten nähert.

Nach Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ sei für die zweite Augusthälfte ein Treffen von de Maizière und Leutheusser-Schnarrenberger sowie Experten der Bundestagsfraktionen geplant, um den Streit beizulegen.

dpa/sei