Die beiden minderjährigen Drogendealer, die seit Tagen ein regelrechtes Katz-und-Maus-Spiel mit den Berliner Behörden treiben, sind weiterhin verschwunden. Da beide noch strafunmündig sind, hat die Polizei nur begrenzte Möglichkeiten des Vorgehens. Voraussetzung für eine gezielte Suche nach den Kindern sei eine Vermisstenanzeige. Ein 13-Jähriger, der zuletzt mehrfach als Drogenhändler aufgefallen war, ist nach seinem jüngsten Verschwinden aus einer Einrichtung des Kindernotdienstes in Kreuzberg am Donnerstagabend als vermisst gemeldet worden. Die Suche nach ihm verlief bislang allerdings erfolglos.
Ein Elfjähriger, der Polizei und Jugendämter seit Wochen narrt, ist seit Donnerstag ebenfalls wieder einmal verschwunden. Ob das Heim in Marzahn, in dem er zuletzt untergebracht war, Vermisstenanzeige erstattet hat, blieb am Sonnabend zunächst unklar. Fahnder wollen inzwischen nicht ausschließen, dass die Drahtzieher, für die der Elfjährige arbeitet, ihn einstweilen aus dem Verkehr gezogen haben könnten. „Die Aussicht, dass der Junge in einem Heim in der Uckermark landen könnte, gefällt den Leuten, die ihn für ihre Zwecke missbrauchen, vermutlich gar nicht“, sagte ein Beamter.
Unterdessen scheinen die Bemühungen, die minderjährigen Dealer fernab der Berliner Drogenszene unterzubringen, zumindest in der Senatsinnenverwaltung bereits weit fortgeschritten. Kristina Tschenett, die Sprecherin von Innensenator Ehrhart Körting (SPD), verwies am Sonnabend darauf, dass im Falle der Kinder die für Asylbewerber bestehende Residenzpflicht aufgehoben werden könnte, um so die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem Heim in Brandenburg zu schaffen.
Die Residenzpflicht schreibt vor, dass Asylbewerber die Stadt oder den Landkreis, in dem sie aufgenommen wurden und gemeldet sind, nicht verlassen dürfen. Diese schon seit Jahrzehnten bestehende Regelung soll eine bessere Kontrolle gewährleisten und einem Missbrauch staatlicher Leistungen vorbeugen. Die Aufhebung der Residenzpflicht sei in Einzelfällen möglich und ein geeignetes Mittel, um Kinder dauerhaft von der hauptstädtischen Drogenszene fernzuhalten, sagte Frau Tschenett. Zuvor hatte Anke Otto (Grüne), Jugendstadträtin von Steglitz-Zehlendorf, erklärt, um in Berlin registrierte Kinder in Brandenburger Heimen unterbringen zu können, müsse zunächst die Residenzpflicht aufgehoben werden. Im Zuständigkeitsbereich der Stadträtin liegt die Erstaufnahmestelle für unbegleitete minderjährige Asylbewerber.
Eine Möglichkeit der Unterbringung der beiden minderjährigen Dealer böte die Jugendhilfeeinrichtung des evangelischen Jugend- und Fürsorgewerkes (EJF) in Frostenwalde (Uckermark). Dort werden schon seit langem Minderjährige auch aus Berlin untergebracht, die immer wieder durch Straftaten aufgefallen waren. Frostenwalde ist zwar keine geschlossene Einrichtung, die abgeschiedene Lage und die große Entfernung zu Berlin halten die dort untergebrachten Kinder aber in aller Regel davon ab, schnell wieder zu verschwinden.
mit dpa



