Grüne und CDU haben das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Akteneinsicht von Abgeordneten am Mittwoch begrüßt. Das Urteil sei eine erneute "Klatsche“ für den rot-roten Senat, der sich immer wieder hinter Geheimhaltungsklauseln verstecke, sei es bei den Wasserverträgen oder beim S-Bahn-Vertrag, hieß es in einer Erklärung der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Bürgernahes Regieren sehe anders aus.
Ähnlich äußerte sich der haushaltspolitische Sprecher der CDU- Fraktion, Uwe Goetze. Der Senat werde nun auch viele andere umstrittenen Unterlagen zur Einsichtnahme durch Parlamentarier bereit halten müssen und sich nicht mehr hinter nebligen Vertraulichkeitsüberlegungen verstecken können. „Von der Urteilsbegründung erwarten wir auch Hinweise auf die Behandlung der von einem Abgeordneten so gewonnenen Erkenntnisse“, sagte Goetze weiter. „Schließlich ist es teilweise sinnlos, zwar Einschicht nehmen zu können, aber gewonnene Erkenntnisse nicht weiter im öffentlichen parlamentarischen Bereich verwerten zu können.“
Auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) äußerte sich erleichtert über das Urteil. „Endlich kommt Licht ins Dunkel der Teilprivatisierungsverträge. Jetzt erfahren die Berlinerinnen und Berliner vielleicht, wieso sie ihr Wasser so teuer zu stehen kommt“, sagte BBU-Vorstand Maren Kern. Sie rief die Parlamentarier dazu auf, mit dem Urteil im Rücken ihre Kontrollfunktionen gegenüber dem Senat mit allem Nachdruck wahrzunehmen.
Unter den deutschen Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern sei Wasser in Berlin am teuersten. Der Kubikmeter Trink- und Abwasser koste hier 5,12 Euro, erklärte Kern. Die Preisdifferenz zum günstigsten Millionenstadtversorger (Köln, 3,33 Euro) liege bei 1,79 Euro bzw. 54 Prozent je Kubikmeter. Bei einem Jahresverbrauch von 100 Kubikmetern zahle ein Berliner Haushalt pro Jahr 179 Euro mehr als einer in Köln.
dpa/mim




