Eine frühere Angestellte des Berliner Landesverwaltungsamtes ist wegen besonders schwerer Untreue und Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nach einer Entscheidung des Berliner Landgerichts muss die Frau für drei Jahre und zwei Monate in Haft. Eine Verwandte der Angeklagten, die Zahnarztrechnungen für ein Gebiss gefälscht und bei ihr eingereicht hatte, wurde wegen Beihilfe zu Untreue und Bestechung mit zwei Jahren und acht Monaten Haft bestraft.

Die beiden Frauen wurden schuldig gesprochen, von 2003 bis Anfang 2009 mit gefälschten Zahnarztrechnungen vom Landesverwaltungsamt rund 600.000 Euro erschwindelt zu haben. Das Geld teilten sie sich. Die Verwandte, eine frühere Zahnarzthelferin, hatte gefälschte Arztbelege im Namen ihres antragsberechtigten Ehemannes, eingereicht. Ihre 57-jährige Tante bearbeitete diese dann und wies die Auszahlung der Beträge an. 70 Prozent der vermeintlichen Arztkosten wurden jeweils erstattet. Bis zu 12.400 Euro wurden im Einzelfall auf diese Weise ergaunert.

„Hier hat offenbar die Gier über den Verstand gesiegt“, sagte der Richter im Urteil.

ddp/sei