79 Euro sind für einen Hartz-IV-Empfänger eine Menge Geld. Wegen 79 Euro ist Klaus G. gegen sein Jobcenter vor Gericht gezogen. Weil der 47-jährige Arbeitslose seine großzügige Altbauwohnung mit zwei weiteren Mietern teilt, wollte das Jobcenter nur 33 Prozent der Miete anerkennen. „Dabei muss ich 40 Prozent bezahlen, weil ich die beiden größten Zimmer habe“, ärgert sich der Berliner. Der gelernte Kaufmann hatte dem Amt auch alles fein säuberlich aufgelistet und die Auszüge des gemeinsamen Mietkontos beigelegt. Doch auf seinen Widerspruch reagierte die Behörde nicht. Klaus G. zog sich daraufhin eine Musterklage aus dem Internet und ging vor Gericht. Neun Monate später bekam er recht – und die Miete wurde rückwirkend übernommen.
Hartz IV, die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik, hat zumindest für eine Berufsgruppe Jobs geschaffen: für die Sozialrichter. Seit der Einführung von Hartz IV gibt es eine Klagewelle nicht gekannten Ausmaßes. In Berlin, der Hauptstadt von Hartz IV, ist heute die 100.000 Klage eingegangen. Damit hat sich am größten Sozialgericht Deutschlands die Zahl der jährlich eingehenden Hartz-IV-Klagen in den vergangenen fünf Jahren vervierfacht. Allein im vergangenen Jahr gab es in Berlin fast 27.000 neue Klagen, in ganz Deutschland waren es 14.0000, Tendenz steigend.
Ein kompliziertes Massenproblem
„Wir haben es hier mit einem Massenphänomen zu tun“, sagt Marcus Howe, Pressesprecher und Richter am Sozialgericht Berlin, wo sich die Zahl der Richter seit der Einführung von Hartz IV verdoppelt hat. „Viele Bescheide werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Sie sind zu kompliziert verfasst, die Berechnungsschritte für die Empfänger oft nicht nachvollziehbar“, sagt Howe. „Gerade für jemand, der mit Formularen ungeübt ist, ist das oft nur noch ein Meer aus Zahlen.“ Diese Fälle landen dann meist vor Gericht. Oft haben es die Richter auch mit einer „Untätigkeitsklage“ zu tun, weil Anträge vom Jobcenter nicht fristgerecht bearbeitet wurden. „Das ist auch ein Kapazitätsproblem“, vermutet Howe.
Gemessen an der Zahl der Bescheide, ist die Zahl der Klagen zwar gering: Schließlich verschickt die Behörde knapp 25 Millionen Bescheide im Jahr – nur 0,6 Prozent davon landen vor Gericht.
Bemerkenswert ist indes die Zunahme der Verfahren. Auch erhält jeder zweite Hartz-IV-Kläger zumindest teilweise Recht. Dabei enden allein am Sozialgericht Berlin 80 Prozent der Verfahren ohne Richterspruch. Die Klage wird während des Verfahrens entweder zurückgenommen oder das Verfahren „einvernehmlich“ beendet, etwa durch einen Kompromiss. Dafür aber, findet Sozialrichter Howe, wäre oft kein Gericht notwendig. Sein Fazit: „Wenn die Funktionsfähigkeit und die Kundenorientierung der Jobcenter weiter verbessert werden würden, würde uns das sehr entlasten.“
Es geht um die Existenz
Die Bundesagentur für Arbeit, die an mehr als 300 Hartz-IV-Jobcentern beteiligt ist, sieht indes andere Gründe für die Klagewelle. „Die Menschen brauchen das Geld fürs Leben, da geht es um die Existenz“, sagt BA-Sprecherin Ilona Mirtschin. „Da wird häufiger geklagt als gegen anderer Bescheide.“ Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe müssten viele Dinge noch höchstrichterlich geklärt werden. „Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist ein junges Gesetz, das viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthält“, erklärt Mirtschin.
Einrichtungen wie das Berliner Arbeitslosenzentrum werben im Internet ganz offen mit dem Wirrwarr, das die Rechtssituation auch in den Jobcentern auslöst: „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“. „Nur Mut“ heißt es in Internetforen für Hartz-IV-Empfänger: „Die Klage am Sozialgericht kostet nichts, wird fair behandelt und endet oft erfolgreich.“ Tatsächlich wird auf keinem anderen Gebiet das Klagen so leicht gemacht wie bei Hartz IV. Arbeitslose müssen dafür nicht einmal lesen und schreiben können. Sie müssen nur einfach bei der „Rechtsantragsstelle“ des örtlichen Sozialgerichts vorstellig werden. Dort wird ihr Klagebegehren zu Protokoll genommen. Im Gegensatz zu anderen Streitfällen wie etwa Mietrechtsklagen kosten Hartz-IV-Verfahren den Kläger keinen Cent. Kein Wunder, dass sich in Deutschland eine regelrechte Hartz-IV-Industrie etabliert hat. Nicht nur Kochkurse („Hartzhaft kochen“) und Stadtführer für Arme florieren – auch viele Anwälte haben sich auf Hartz-IV-Fälle spezialisiert. Einige von ihnen haben gar ein regelrechtes System entwickelt: Über ehrenamtliche Beratungen schöpfen sie Hartz-IV-Mandanten ab, die sie dann von einem Heer freier Mitarbeiter betreuen lassen. Ihr Lohn ist garantiert, egal, wie der Prozess ausgeht: Verliert der Staat, zahlt das Jobcenter die Anwaltsrechnung. Verliert der Kläger, zahlt der Staat. Die Bundesagentur für Arbeit versucht derweil, der Klageflut entgegenzuwirken. So müht man sich, das schwerfällige Amtsdeutsch der Bescheide „bürgerfreundlicher“ zu gestalten. Im Berliner Stadtteil Mitte gibt es zudem einen „Bescheiderklärer“. Seit Amtsantritt vor einem Jahr hatte er es mit 1200 Fällen zu tun; die meisten konnte er lösen helfen, ohne dass es zur Klage kam.




