Überraschend schnell ist am Dienstag der Prozess gegen den Inhaber eines Großhandels zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr Haft mit Bewährung wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der 31-Jährige hatte vor dem Berliner Landgericht Misshandlungen eines Diebes im Büro seines Geschäfts zugegeben. Maßgeblich für die Bewährung des bislang unbescholtenen Geschäftsmanns ist ein Vergleich, wonach er dem Opfer 41.000 Euro an Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlt.

Das Verfahren gegen fünf weitere Angeklagte, die in geringerem Maß an den Misshandlungen des Zigarettendiebes im August 2009 beteiligt waren, wurde eingestellt. Die vier Verwandten und ein Mitarbeiter im Alter von 27 bis 54 Jahren müssen jeweils 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Opfer soll mehrmals Zigaretten entwendet haben, am Tag der Misshandlung sollen es zwei Stangen gewesen sein.

Die Anklage hatten den Männern vorgeworfen, den Dieb im Büro des Abholmarkts gefesselt und mit verschiedenen Gegenständen geschlagen zu haben. Ihm wurde ein Zahn ausgeschlagen und ein Zeh zertrümmert. Nachdem ihm auch noch Wasser in Mund und Nase eingeflößt hatten, sei der 50-Jährige in Ohnmacht gefallen. Der mutmaßliche Dieb soll seinen Peinigern 36.000 Euro übergeben haben.

Der Vorwurf der Erpressung ließ sich im Prozess nicht nachweisen. Es sei nicht zu widerlegen, dass der Großhändler sich wegen des Diebstahls zu Geldforderungen berechtigt sah, hieß es zur Begründung.

Einer der Gründe für die Abkürzung des Strafverfahrens ist die Krankheit des Misshandelten, der nicht als Zeuge erschienen war. Gegen den Mann wurde inzwischen Anklage wegen des Ladendiebstahls erhoben.

dpa/sei