Im Fall des offenbar rückfällig gewordenen Sexualstraftäters Uwe K. hat die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen das Jugendamt Spandau eingeleitet. „Es gibt Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, Morgenpost Online. In diesem Zusammenhang habe man am Freitag Unterlagen aus dem Spandauer Jugendamt sichergestellt. Weiter wollte sich Steltner zu dem Vorfall nicht äußern. Offenbar wirft die Staatsanwaltschaft dem Jugendamt vor, nicht genügend getan zu haben, um ein junges Mädchen vor Uwe K. zu schützen.

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hat indes im Fall Uwe K. eine schärfere Überwachung abgelehnt. „Über die Weisungen der Führungsaufsicht entscheidet jeweils das Gericht!“, sagte sie Morgenpost Online: „Ob sie eingehalten werden, ist nur in bestimmten Umfang zu überprüfen. Geht einer zu seiner Therapie? Bemüht er sich um Arbeit?". Sie rät Eltern, ihren Kindern Schutzmechanismen anzuerziehen. „Sie müssen ein gesundes Misstrauen gegenüber Fremden entwickeln.“ Der Staat könne keinen perfekten Schutz vor solchen Verbrechen bieten.

K. wurde seit Dezember 2007 überwacht - aber nur an insgesamt 32 Tagen.

Das Interview mit Gisela von der Aue finden Sie HIER: