Laut dem neunen Gesetz, das noch verabschiedet werden muss, wird es in Zukunft einfacher sein, ein Girokonto zu eröffnen. Gerade für Asylbewerber und Obdachlose ist dies eine tolle Nachricht, denn wer kein Girokonto vorweisen kann, ist eindeutig benachteiligt und hat nicht nur bei der Anmietung einer Wohnung Schwierigkeiten, sondern auch beim Beziehen von staatlichen Leistungen.
Wer profitiert von diesem neuen Gesetz?
Ganz klar: Asylsuchende und Ausländer, die zwar keinen Aufenthaltsstatus haben, aber aus bestimmten Gründen trotzdem nicht abgeschoben werden, erhalten die Möglichkeit, ein Girokonto zu eröffnen. Zukünftig reicht für die Eröffnung eines Girokontos ein Schreiben mit dem Siegel einer deutschen Ausländerbehörde. Prinzipiell kann somit jeder in Deutschland ein Girokonto eröffnen.
Aber: Eine Bank darf die Kontoeröffnung verweigern, wenn der Antragsteller bereits anderswo in Deutschland ein Konto hat oder wenn er einen Finanzbetrug begangen hat. Auch wenn größere Zahlungsrückstände aus einem früheren Vertrag bestehen, kann die Bank neue Kunden ablehnen.
"Wer kein Konto hat, hat keine guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch die Wohnungssuche wird ohne Konto für viele Menschen zum Problem. Das ändern wir jetzt", betonte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Angebote für ein Girokonto gibt es scheinbar unendlich - deshalb lohnt es sich, einen Girokontovergleich zu nutzen, um einen Weg durch den Anbieter-Dschungel zu finden. Wichtig ist, dass man sich vorher sicher ist, was man mit seinem Konto alles machen möchte. Werden monatlich viele Überweisungen getätigt, ist man auf ein großes Netz an Geldautomaten angewiesen und ist eine Ersatzkarte kostenpflichtig? All diese Fragen werden bei einem unabhängigen und transparenten Girokontovergleich ersichtlich.

