Neue Gasheizungen können eine teure Angelegenheit werden. Deshalb verhaken sich Union und SPD gerade in den Verhandlungen über das Gebäudemodernisierungsgesetz. Ein Streitpunkt ist, ob Mieterinnen und Mieter die Betriebskosten neuer Gasheizungen künftig allein tragen oder auch die Vermieter und Vermieterinnen einen Beitrag leisten müssen.

Donnerstag

Wirtschaft in Berlin

Abonnieren Sie kostenlos den Wirtschafts-Newsletter der Berliner Morgenpost

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) plädiert Medienberichten zufolge dafür, dass die Immobilienbesitzer einen Teil der Brennstoffkosten neuer Gasheizungen übernehmen, falls diese zu sehr steigen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) steht einem Beitrag der Vermieter dagegen skeptisch gegenüber. Offiziell wollten sich die Ministerien auf Anfrage nicht äußern.

Mehr zum Thema Energie

Wann kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Allerdings dauern die Verhandlungen über das Gebäudemodernisierungsgesetz schon länger als geplant. Die Koalition aus Union und SPD hat sich im Februar 2026 auf Eckpunkte geeinigt, wie sie das Gebäudeenergiegesetz der früheren Ampel-Regierung verändern will. Ein entscheidender Punkt: Neu eingebaute Gebäudeheizungen sollen nicht mehr zu 65 Prozent mit erneuerbaren, klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden müssen. Gaskessel dürfen damit noch lange weiter fossiles Erdgas verfeuern, wobei jedoch der Anteil klimaneutralen Biogases zum Beispiel aus der Landwirtschaft steigen soll.

Auch interessant

Dieser Plan könnte zu deutlich höheren Heizkosten für Privathaushalte und Unternehmen führen. Denn fossiles Gas wird wohl regelmäßig teurer, weil der Kohlendioxidpreis infolge des europäischen Emissionshandels steigt. Und Biogas bleibt absehbar knapp, sodass die begrenzten Mengen die Kosten ebenfalls in die Höhe treiben, wenn Millionen Haushalte den Brennstoff künftig nachfragen. „Im Vergleich zum heutigen Erdgaspreis dürfte ein Mischpreis aus Erdgas und Biogas im Jahr 2045 mehr als doppelt so hoch sein als im Durchschnitt 2025“, schreibt das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung in einer aktuellen Studie.

Gaspreise: Mieterbund warnt vor hohen Heizkosten

Vor diesen Folgen warnt unter anderem der Deutsche Mieterbund. Das neue Gesetz „sollte einen Heizkostendeckel enthalten, um Mieterinnen und Mieter vor unnötig steigenden Heizkosten zu schützen, wenn Vermietende heute noch eine Heizung mit fossilen Brennstoffen einbauen“, erklärt Präsidentin Melanie Weber-Moritz.

Auch interessant

Der Mieterbund schlägt vor, die Betriebskosten von effizienten Wärmepumpen zum Maßstab zu machen. „Den Teil der Heizkosten, der über diesen Heizkostendeckel hinausgeht, müssen die Vermietenden tragen.“ Diese Regelung stünde im Gegensatz zur heutigen Praxis. Denn momentan bezahlen die Mieterinnen und Mieter die Heizkosten grundsätzlich allein, von einem Teil des Kohlendioxidpreises abgesehen.

Regierung uneins über Zukunft der Gasheizung

Wenn sich die Ministerien geeinigt haben, ist der Bundestag an der Reihe. Auch in den Regierungsfraktionen gibt es Gegner und Befürworter des Mieterschutzes. Zu Letzteren gehört die energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer: „Ein möglicher Baustein zum Mieterschutz wäre, nicht zielgerichtete Entscheidungen bei Heizungseinbauten in den Nebenkostenabrechnungen entsprechend abzubilden“.

Auch interessant

Mit anderen Worten: Vermieterinnen und Vermieter müssten mehr zahlen, wenn die Kosten einer neuen Gasheizung künftig durch die Decke gehen. In der Union ist diese Meinung ebenfalls vertreten. „Im Mietrecht gilt für uns: Modernisierung ja, aber kein ungeregeltes Durchreichen von Kosten zulasten der Mieterinnen und Mieter“, sagt der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Nicklas Kappe.

Heizung: Darf auch nach 2045 noch mit Gas geheizt werden?

Eine weitere grundsätzliche Frage lautet: Wie lange darf man überhaupt noch mit fossilem Gas heizen? Das Heizungsgesetz des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck setzte dafür ein eindeutiges Ende: 31. Dezember 2044 – in 18 Jahren. Dieses Datum hat die aktuelle Regierungskoalition in ihren Eckpunkten vom Februar erst mal abgeräumt. Darin heißt es: „Die Paragrafen 71 und 72 werden gestrichen.“ Letzterer enthält das Ausstiegsdatum. Seitdem rätselt die Fachwelt, ob das eventuell nur ein Versehen im Überschwang war – und das Datum doch noch einen Platz im neuen Gesetz findet.

CSU & CDU – Spannende Artikel über die Union

Der grüne Energiepolitiker und ehemalige Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner wollte es in Erfahrung bringen und fragte schriftlich: Dürfen Hausheizungen „ab dem 1. Januar 2045 weiter mit fossilem Gas und Öl betrieben werden“? Kellners Nachfolger, CDU-Staatssekretär Frank Wetzel, schickte ihm einige Sätze, ohne aber die Frage zu beantworten. „Ich befürchte, dass die Nichtantwort des Staatssekretärs ein Indiz dafür ist“, sagte Kellner gegenüber der „taz“. „Käme es so, wäre das ein fundamentaler Bruch.“

Klimaneutralität bis 2045: Lockerung bei Heizungen gefährdet Ziel

Es handelt sich nicht um irgendein Datum. Bisher beschreibt 2045 den Zeitpunkt der Klimaneutralität Deutschlands, den auch die jetzige Union-SPD-Regierung nicht infrage stellt. Dann sollen im Prinzip und unter dem Strich keine klimaschädlichen Abgase mehr aus Industrie, Gebäuden, Fahrzeugen und Landwirtschaft entweichen. Darauf ist die komplette Klimapolitik ausgerichtet. Wenn die Regierung nun aber bei den Heizungen eine Türe öffnet, könnte die gesamte Transformation zur Klimaneutralität wackeln – auch beispielsweise im Verkehr.

Auch interessant

Die nächsten Wochen der Verhandlungen über das Gebäudemodernisierungsgesetz dürften deshalb interessant werden. „Die Ausgestaltung des Gesetzes muss den geltenden Klimaschutzzielen entsprechen, die schließlich auch verfassungsrechtlich einzuhalten sind“, sagt SPD-Energiepolitikerin Scheer. Und ihr CDU-Kollege Kappe betont: „Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Dann soll nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden.“