Mit dem Verkauf von kindlichen Sexpuppen hatte der chinesische Online-Händler Shein einen Skandal in Frankreich ausgelöst. Zwar hatte das Unternehmen angekündigt, mit den Behörden zu kooperieren, und die Puppen aus dem Verkauf genommen. Inzwischen aber hat die EU-Kommission ein formelles Verfahren gegen Shein eingeleitet. Die Brüsseler Behörde wirft dem Unternehmen vor, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen. 

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Neben den umstrittenen Sexpuppen konnten Kunden auf dem Online-Marktplatz von Shein auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente erwerben. Nachdem diese Angebote für Kritik sorgten, entfernte das Unternehmen sie selbst von seiner Plattform.

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EU-Kommission leitet Verfahren gegen Shein ein: Neben kindlichen Sexpuppen waren Waffen im Angebot

Shein hat bereits angekündigt, mit der EU-Kommission bei dem formellen Verfahren zusammenzuarbeiten. In einer offiziellen Stellungnahme teilte das Unternehmen mit: „Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen.“

Der Online-Händler betont, dass er bereits Verbesserungen in den Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen habe, insbesondere bei altersbeschränkten Produkten. Diese Schritte deuten darauf hin, dass das Unternehmen sich bemüht, die Kritikpunkte zu adressieren und eine sicherere Umgebung für seine Kunden zu schaffen.

Shein
Frankreich, Paris: Demonstranten halten im November 2025 Plakate vor dem BHV-Kaufhaus hoch, in dem die erste permanente Filiale des Fast-Fashion-Unternehmens Shein eröffnet wurde. © Thibault Camus/AP/dpa | Thibault Camus

EU-Kommission nimmt auch das mutmaßlich süchtig machende Design von Shein unter die Lupe

Das nun eröffnete Verfahren konzentriert sich laut EU-Kommission neben den illegalen Produkten noch auf zwei weitere Bereiche. So soll auch das mutmaßlich süchtig machende Design unter die Lupe genommen werden. Also etwa Punkte- und Belohnungssysteme, die Kundinnen und Kunden zu mehr Konsum animieren sollen. Diese könnten sich negativ auf den Verbraucherschutz auswirken, argumentiert die Brüsseler Behörde. 

Zudem geht es um die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein seinen Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt. Das europäische Recht schreibt großen Plattformen vor, die wesentlichen Parameter ihrer Algorithmen offenzulegen. Demnach müssen Nutzerinnen und Nutzer auch leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem haben, das nicht auf persönlichen Daten basiert. 

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Druck auf die EU-Kommission, hart gegen Shein durchzugreifen, kam zuletzt besonders aus Frankreich. Die französische Regierung hatte sogar versucht, die Online-Plattform für drei Monate zu sperren, scheiterte damit Ende Dezember aber zunächst vor Gericht. Eine solche Sperre wäre eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit, urteilten die Richter.

Laut EU-Kommission sind die Ermittlungen der französischen Behörden und das eigene Verfahren voneinander unabhängig. Anfang November hatte Shein eine erste feste Ladenfläche in Frankreich eröffnet. Damals protestierten Demonstranten gegen Fast Fashion, die Arbeitsbedingungen bei dem Händler und seine ökologische Bilanz.

Shein könnte Geldstrafe drohen – Sperre unwahrscheinlich 

Grundlage für das EU-Verfahren gegen Shein ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Die EU-Kommission wacht in der Europäischen Union über die Einhaltung dieser Regeln. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen. Nutzerinnen und Nutzern wird es leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen große Anbieter dabei mehr Regeln befolgen als kleine. Shein ist sowohl Hersteller als auch Händler sowie Marktplatz. 

Es ist das erste Mal, dass die Brüsseler Behörde ein Verfahren gegen Shein eröffnet. Es gibt den Internetwächtern weitere Möglichkeiten bei den Ermittlungen – etwa interne Dokumente zu verlangen und weitere Informationen einzufordern. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist offen; das Gesetz setzt dafür keine Frist. Die Einleitung des Verfahrens auf Grundlage des DSA bedeutet laut Brüsseler Behörde bislang nicht, dass es genug Beweise für einen Regelverstoß von Shein gibt.

Sollte die EU-Kommission allerdings feststellen, dass Regelverstöße vorliegen, kann sie eine Geldstrafe verhängen. Die Brüsseler Internetwächter können aber auch Zusagen von Shein akzeptieren und die Ermittlungen einstellen. Eine Sperrung der Plattform gilt als letztes Mittel und als eher unwahrscheinlich.

dpa/viv