Bald wissen die meisten Privathaushalte in Großstädten, ob sie sich künftig an ein Fernwärmenetz anschließen lassen können. Für eine größere Minderheit dürfte allerdings Unsicherheit herrschen, wie ihre Heizungszukunft aussieht. Denn manche Städte stellen den Einwohnerinnen und Einwohnern offenbar nicht die nötigen Informationen zur Verfügung. „Defizite bei der Wärmeplanung“, kritisiert deshalb die Stiftung Klimaneutralität.

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Wirtschaft in Berlin
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Die Organisation hat die fertigen Wärmepläne von 15 Städten und Gemeinden in acht Bundesländern untersucht, die rund 650.000 Haushalte betreffen. Dabei stellte sie fest, dass einige Stadtverwaltungen bis zu einem Drittel der Bevölkerung nicht mitteilen, ob diese später Fernwärme bekommt oder nicht. Diese Gebiete in den Städten und Gemeinden werden dann nur als sogenannte „Prüfgebiete“ ausgewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten jedoch „eine deutschlandweit ähnliche Qualität und vergleichbare Annahmen bei der Planung erwarten können“, sagt Thomas Losse-Müller, Direktor der Stiftung, die wissenschaftliche Politikberatung betreibt.
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Wärmeplanung: Kommunen entscheiden über Fernwärme-Netze
Die gesetzlich verankerte Wärmeplanung sieht vor, dass alle knapp 11.000 deutschen Kommunen in den nächsten Jahren festlegen, welche Stadtteile an öffentliche Wärmenetze angeschlossen werden sollen. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen das bis Ende Juni 2026 erledigen, kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit.
Die Pläne sind für viele Hausbesitzende entscheidend. Denn falls nicht mit Fernwärme zu rechnen ist, müssen sie sich um individuelle Lösungen für ihre Heizungen bemühen. Dafür schreibt das Gebäudeenergiegesetz momentan vor, dass nach Abschluss der Wärmeplanung neue Heizungen grundsätzlich mit 65 Prozent erneuerbarer Energie laufen sollen. Bis 2045, also in 19 Jahren, sind alle Anlagen von Kohle, Öl und Erdgas auf erneuerbare Energien umzustellen.

Mehrheit der Kommunen arbeitet an Wärmeplanung
Einerseits scheint der Prozess der kommunalen Wärmeplanung schon gut in Gang gekommen. So hätten 38 Prozent der Großstädte die Untersuchungen bereits abgeschlossen, teilt die Deutsche Energieagentur (Dena) mit, eine öffentliche Beratungseinrichtung. Die übrigen zwei Drittel der Großstädte arbeiteten an der Planung. Man gehe davon aus, dass sie bis Juni dieses Jahres fertig würden, heißt es beim in Halle (Saale) ansässigen Dena-Kompetenzzentrum für Kommunale Wärmewende.
Insgesamt „befindet sich über die Hälfte der Kommunen im Prozess der Kommunalen Wärmeplanung“, sagt Dena-Sprecherin Manja Rothe-Balogh. Andererseits bedeutet das aber auch, dass die andere, knappe Hälfte vor allem der kleinen Städte und Gemeinden noch gar nicht begonnen hat.
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Wärmenetze: Versorgung in den Städten sehr unterschiedlich verteilt
Zu den 15 Städten und Gemeinden, die die Stiftung Klimaneutralität untersuchte, gehört unter anderem Hannover, wo 54 Prozent der Einwohner mit Wärmenetzen rechnen können. In Heidelberg sind es 72 Prozent und in Lübeck 30 Prozent. Insgesamt wollten alle untersuchten Kommunen etwa der Hälfte der Bevölkerung Fern- oder Nahwärme-Versorgung anbieten.
In manchen Städten und Gemeinden auffällig sind jedoch auch die bisherigen Leerstellen. Während Hannover und Heidelberg nur 8 Prozent, beziehungsweise 17 Prozent als nicht zugeordnete Prüfgebiete festgelegt haben, erreicht der Anteil in Lübeck 35 Prozent, im schleswig-holsteinischen Neumünster 39 Prozent und in der hessischen Gemeinde Löhnberg bei Gießen 76 Prozent.
Kommunale Wärmeplanung bleibt für viele Eigentümer und Mieter ungewiss
Das Problem daran: Die Prüfgebiete heißen auch deshalb so, weil die Stadtverwaltungen bisher keinen Plan haben, wie die Wärmeversorgung später am besten zu organisieren ist. Teilweise können sie nicht abschätzen, ob die Netze wirtschaftlich wären. Damit wissen die Immobilienbesitzenden und auch die Mietenden ebenfalls nicht, woran sie sind. Ihnen fehlt eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen über ihre eigenen Heizungen. „Eine Spezifizierung der gesetzlichen Kriterien für die kommunale Wärmeplanung wäre vor diesem Hintergrund sinnvoll“, empfiehlt Losse-Müller. Bundestag und Bundesregierung könnten das berücksichtigen, wenn es demnächst zu einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes kommt.
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Außerdem warnt die Klimastiftung, bei der bisherigen Wärmeplanung würden „die sozialen und ökonomischen Voraussetzungen oft völlig ausgeblendet“. Die Fachleute haben festgestellt, dass gerade in den Prüfgebieten viele Leute wohnen, die wenig Geld haben – Hausbesitzende ohne flüssiges Vermögen und Mietende mit niedrigen Einkommen. Das gilt auch für die dritte Gebietskategorie: Neben den Stadtteilen mit Fernwärme und bisher unklarer Zuordnung sind das die sogenannten dezentralen Versorgungsgebiete, wo es definitiv keine öffentlichen Wärmenetze geben wird. Dort bedürfe es dringend zusätzlicher, sozial ausgerichteter „Quartierslösungen“, sagt die Stiftung, ohne jedoch konkrete Vorschläge zu machen.
Unterdessen wird in der Bundesregierung weiter über eine Reform der gesetzlichen Grundlagen beraten. Fest steht, dass das Gebäudeenergiegesetz künftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen soll. Wie die geplante Novelle inhaltlich aussieht, ist aber noch offen. Das Wirtschafts- und Energieministerium, das Bauministerium sowie die Fraktionsvorsitzenden und Fachpolitiker sollen bis Ende Januar Eckpunkte für die Reform vorlegen. Ende Februar soll diese dann im Kabinett beschlossen werden.







