Die Preiserhöhung für Amazon Prime aus dem Herbst 2022 ist unwirksam. Nach Urteilen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf war die Anhebung der Gebühren rechtswidrig. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war bereits vor dem Landgericht erfolgreich gewesen.

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Wirtschaft in Berlin

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Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach Laufzeit und Tarif. Für Monatsabos ergibt sich pauschal eine Rückerstattung von rund 40 Euro, für Jahresabos sind bis zu 62,70 Euro möglich. Zusätzlich kommen Verzugszinsen in Betracht, sofern Amazon nach Aufforderung nicht fristgerecht zahlt. Dabei sollte man am besten bis Ende 2025 handeln, rät die Stiftung Warentest. Damit sei sichergestellt, dass die Erstattung von Zahlungen, die bereits 2022 geleistet wurden, nicht verjährt.

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Amazon-Prime-Preiserhöhung: Noch 2025 Geld zurückfordern

Amazon hatte im Herbst 2022 den Prime-Abopreis einseitig erhöht. Kosteten ein Monat Prime bis dahin 7,99 und ein Jahr Prime bis 69 Euro, wurde für ein Monatsabo nach diesem Zeitpunkt ein Euro mehr fällig, fürs Jahresabo waren es 20,90 Euro mehr.

Die Erstattung der gezahlten Differenz zwischen altem und neuem Abopreis können Kunden verlangen, die das Monats- oder Jahres-Abo noch zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben. Für die Geltendmachung ist ein schriftliches Vorgehen erforderlich. Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen stellen Musterbriefe bereit. Üblich ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen mit Ankündigung von Verzugszinsen.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant wegen der Preiserhöhung eine Sammelklage

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen. Der Ausgang ist daher offen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereitet eine Sammelklage vor.

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Parallel laufen weitere Verfahren gegen Amazon. Schon im Sommer setzte sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen unzureichende Preiskennzeichnung bei den „Prime Deal Days“ durch. Zudem steht die nachträgliche Werbeeinblendung bei Prime Video in der Kritik. Für Alt-Abonnements mit ursprünglich werbefreiem Angebot kommen ebenfalls Rückforderungen in Betracht.

ra/dpa