Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck (CDU), hat sich für Altersfreigaben und Schutzmechanismen für soziale Netzwerke nach dem Vorbild der FSK ausgesprochen. „Ich halte es für sinnvoll, über gestaffelte Altersgrenzen nachzudenken – ähnlich wie bei der FSK im Filmbereich“, sagte Streeck dieser Redaktion. Vorstellbar sei etwa, dass bestimmte Funktionen oder Inhalte in Apps erst mit zunehmendem Alter freigeschaltet würden. Besonders Algorithmen, die auf immer längere Nutzungszeiten abzielen, müssten altersgerecht begrenzt werden. „Kinder brauchen Schutzräume, keine Endlosschleifen“, warnte Streeck.
Auch interessant
FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Die FSK ist eine Organisation, die Filme und andere Medien prüft und eine gesetzlich bindende Altersfreigabe für sie vergibt. Diese Freigaben werden in Deutschland für die Altersgruppen ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren festgelegt, um den Jugendschutz zu gewährleisten.
Social Media: Streeck sagt, wann sich Eltern Sorgen machen müssen
Hintergrund für Streecks Vorstoß ist eine aktuelle Studie der DAK-Gesundheit, die ergab, dass Kinder und Jugendliche an einem normalen Wochentag durchschnittlich 150 Minuten in sozialen Netzwerken verbringen, was über das Wochenende auf 224 Minuten ansteigt. Streeck betonte, für ihn sei jedoch weniger die Dauer ausschlaggebend als die Folgen: „Entscheidend ist nicht die Zahl der Minuten, sondern was dabei auf der Strecke bleibt.“ Wenn Freundschaften, Bewegung, Hobbys oder schulische Leistungen litten, könne Mediennutzung „zur Sucht werden“.

Eltern riet der Bundesdrogenbeauftragte, früh hinzuschauen und im familiären Umfeld klare Regeln zu vereinbaren. „Eltern sollten spätestens dann aufmerksam werden, wenn Kinder oder Jugendliche das Handy nicht mehr aus der Hand legen können und selbst kurze Pausen zur Belastung werden.“ Besser aber seien frühe, offene Gespräche ohne Vorwürfe. Wichtig seien ausreichender Schlaf und feste handyfreie Zeiten: „Das ist kein Misstrauen, sondern Fürsorge.“
Social Media: Warum Streeck ein generelles Verbot für Minderjährige ablehnt
Ein generelles Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige, wie politisch diskutiert, sieht Streeck kritisch. „Verbote dürfen nie das erste Mittel der Wahl sein. Digitale Medien sind Teil der Lebenswelt junger Menschen – man kann sie nicht einfach ausblenden.“ Stattdessen müssten digitale Teilhabe, Medienbildung und informationelle Selbstbestimmung gestärkt werden. Jugendliche müssten lernen, Inhalte zu bewerten und ihre eigene Meinung zu entwickeln.
Gleichzeitig betonte der Beauftragte eine Schutzverantwortung des Staates und der Plattformbetreiber. „Wenn es um den Schutz von so jungen Menschen geht, dürfen wir als Gesellschaft keine Mittel ausschließen“, sagte Streeck – auch geprägt durch persönliche Einblicke „als Sohn einer Kinder- und Jugendpsychiaterin“.

Donnerstag
Wirtschaft in Berlin
Abonnieren Sie kostenlos den Wirtschafts-Newsletter der Berliner Morgenpost
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Neben Altersratings brauche es „konsequent durchgesetzte Regeln“ und eine stärkere Verpflichtung der Plattformen, Risiken süchtig machender Designs zu verringern. Ein einfaches Beispiel zeige das Problem: „Ein Kind schaut ein Video mit Winnie Pooh und bekommt sofort weitere ähnliche Inhalte angeboten – der Algorithmus sorgt dafür, dass es weiterschaut und kaum aufhören kann. Das halte ich für problematisch.“





