Der Verwaltungsgerichtsbahnhof Baden-Württemberg hat den Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart abgelehnt. Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ einer Gerichtsentscheidung zufolge alleine tragen, wie die Deutsche Presseagentur mitteilt.

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jan/dpa