Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat in einem ersten Urteil die Klausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon im Herbst 2022 sich selbst ein Recht zur Preiserhöhung bei Prime zugesprochen hatte, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das könnte auch Auswirkungen für die Abonnentinnen und Abonnenten haben.

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Denn die Verbraucherzentrale NRW will nach einem ersten Teilerfolg vor Gericht mit der Sammelklage durchsetzen, dass Amazon die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt. Das Unternehmen wiederum prüft, ob es gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Düsseldorf Revision einlegt, wie eine Amazon-Sprecherin in München mitteilte.

Kostenerhöhung für Prime-Mitgliedschaft: Verbraucherzentrale zufrieden mit Teilerfolg

Die Verbraucherzentrale wollte eigentlich noch mehr erreichen. So hätte Amazon die Prime-Kundinnen und Kunden nach Auffassung der Verbraucherschützer auch in einer Informationsmail ausdrücklich um Zustimmung bitten sollen. Das LG Düsseldorf wies die Klage in den übrigen Punkten jedoch ab.

Entscheidend sei aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch, dass die entsprechende Vertragsklausel für ungültig erklärt wurde: „Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen“, lautete der wesentliche Satz in Amazons Vertragsbedingungen. Zu den „objektiven Kriterien“ sollten laut Klausel unter anderem die Inflation und Steuererhöhungen zählen.

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Amazon Prime: US-Unternehmen prüft rechtliche Schritte gegen Urteil

Amazon sieht sich im Recht: „Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert“, schrieb eine Unternehmenssprecherin. Kundinnen und Kunden hätten immer das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen, Amazon habe wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt. „Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen.“

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Es ist nicht das erste Massenverfahren einer Verbraucherzentrale gegen den US-Konzern: Seit vergangenem Jahr läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls im Zusammenhang mit Prime: Dabei geht es um die Frage, ob das Unternehmen einen Aufpreis dafür verlangen darf, Prime Video ohne Werbung auszustrahlen.

Prime-Mitgliedschaft: Wie Kundinnen und Kunden jetzt ihr Geld zurückbekommen könnten

Laut Verbraucherzentrale sind alle Kundinnen und Kunden von dem künftigen Verfahren betroffen, die bereits vor dem September 2022 ein Abonnement bei der US-Firma hatten und anschließend den erhöhten Preis zahlen mussten. Sobald die Sammelklage eingereicht wurde und das Bundesamt für Justiz ein Klageregister eröffnet hat, können sich jene Nutzer auf diesem eintragen.

Je nachdem, ob man seine Abo-Gebühren jährlich oder monatlich zahlt, geht um es Mehrkosten von 20 beziehungsweise 10 Euro pro Jahr. Bei einem Erfolg der Klage, könnte Amazon die jeweilige Summe an die Verbraucher zurückzahlen müssen. Interessierte, die an der Sammelklage teilnehmen wollen, können sich schon jetzt bei für eine entsprechende Benachrichtigung bei der Verbraucherzentrale registrieren - um den Zeitpunkt der Anmeldung nicht zu verpassen.

dpa/jcst