Die Ampel-Regierung will die Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften abschaffen. Darauf hatten sich SPD, Grüne und FDP bereits im Koalitionsvertrag verständigt. Nun legte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) laut einem „Handelsblatt“-Bericht nach – und nennt ein Datum. Laut dem Entwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 soll ab Januar 2030 für alle Ehepaare und Lebenspartner die Steuerklasse 4 gelten.

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„Mit der Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner soll der Lohnsteuerabzug zum 1. Januar 2030 insgesamt vereinfacht werden“, heißt es im Gesetzentwurf. „Das neue Faktorverfahren ist einfach und unbürokratisch anwendbar und schafft mehr Fairness.“
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Steuerklassen 3 und 5 abschaffen: Lindner sieht größere Steuer-Gerechtigkeit
Grundsätzlich können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner schon jetzt freiwillig in die Steuerklasse 4 mit Faktor wechseln. Die Ehepartner können unter sich ausmachen, wer die Steuerklasse 3, 4 oder 5 wählt. Diese Wahl beeinflusst bisher, wer von beiden am Ende mehr Netto vom Brutto bekommt. Denn: Durch die Kombination der beiden Steuerklassen 3 und 5 erhält der Ehepartner mit dem höheren Einkommen überproportional mehr Netto. Der Ehepartner mit dem niedrigeren Verdienst bekommt dagegen deutlich weniger Netto raus. Diese Ungerechtigkeit will Lindner abschaffen.
Die Steuerklassen 3 und 5 sollen laut Gesetzentwurf in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführt werden. Ziel der Reform ist, dass die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für das eigene Gehalt berücksichtigt werden soll. Die höhere Besteuerung in der Steuerklasse 5 kann damit vermieden werden. Dadurch soll insgesamt eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung entsprechend des jeweils bezogenen Arbeitslohns erreicht werden.
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Ehegattensplitting von Lindners Steuerklassen-Reform nicht betroffen
Lindner verspricht, dass unterm Strich soll nach der Reform genauso viel übrig bleiben soll wie heute. Es soll nur gerechter werden. Der Mehrverdiener in der Ehe werde am Ende etwas weniger rausbekommen, der Geringverdiener dafür aber mehr. Ob das genauso eintrifft, darüber gibt es jedoch Zweifel. Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Elterngeld, könnten durch den Wegfall der Steuerklassenkombination 3 und 5 für einen Partner weniger werden.
Übrigens: Beim Aufsplitten auf verschiedene Steuerklassen handelt es sich nicht um das eigentliche Ehegattensplitting. Das Ehegattensplitting kommt zum Tragen, wenn Ehepaare oder auch Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften sich für eine sogenannte Zusammenveranlagung entscheiden. Das heißt, sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab. Das Ehegattensplitting ist von der Reform jedoch nicht betroffen.






![Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD) im Juni im Bundeskanzleramt. Pressekonferenz [press conference] nach der ?bergabe des Berichts der Altersicherungskommission zur Rentenreform in Berlin](https://img.sparknews.funkemedien.de/413277497/413277497_1790592399_v16_9_1200.jpeg)


