Die mit einem Software-Update könnte nach Informationen unserer Redaktion am Datenschutz scheitern. Da die Hersteller der Fahrzeuge in den meisten Fällen die Besitzer älterer, bereits weiterverkaufter Diesel nicht kennen, müsste das Kraftfahrtbundesamt der Industrie Namen und Adresse der Käufer übermitteln.

Donnerstag
Wirtschaft in Berlin
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„Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen bedarf entweder einer ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen oder einer einschlägigen gesetzlichen Grundlage“, teilte eine Sprecherin der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) auf Anfrage mit.
Die Übermittlung käme in Betracht, wenn ein Fahrzeugrückruf wegen „erheblicher Mängel für die Verkehrssicherheit oder für die Umwelt“ vorlägen. Die Frage einer zulässigen Datenweitergabe werde nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts im Verkehrsministerium derzeit geprüft. (FMG)




