Ab dem 1. September gelten für deutsche Verbraucher wieder neue Vorschriften und Gesetze. Alle Änderungen im Überblick:

• Strengere Abgastests lassen die KfZ-Steuer steigen: Vom 1. September an dürfen nur noch Autos neu zugelassen werden, die den neuen so genannten Prüfstandard WLTP durchlaufen haben. Dieser Test ermittelt realitätsnäher Emissionen und Verbrauch. Das hat Auswirkungen auf die Kfz-Steuer.

Donnerstag

Wirtschaft in Berlin

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Diese wird nach dem Hubraum und dem CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen, aus dem sich der Spritverbrauch ergibt. Wie der ADAC berechnete, könnte die Steuer bei neu zugelassenen Wagen .

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• Neue Reihenfolge an Geldautomaten der Sparkasse: .

Andere Banken wie etwa die Deutsche Bank und die Commerzbank haben ihre Automaten bereits in den vergangenen Jahren entsprechend umgestellt. Der Grund für die Änderungen seien Sicherheitsbedenken, wie ein Sprecher der Sparkasse mitteilte. Käme es zu einem Überfall, könne der Dieb unter den bisherigen Bedingungen den Betrag selbstständig eingeben. Dies soll durch die Änderung nun verhindert werden.

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• EU verbietet Halogenlampen: Vom 1. September an . Hinter dem Auslaufen der Halogenlampe steckt die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU. Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest. Nach und nach sollen vor allem jene Produkte vom Markt, die besonders viel Strom fressen und demnach besonders schlecht für die Umwelt sind.

Nach einer EU-Richtlinie dürfen ab 1. September keine Halogenlampen mehr in Verkehr gebracht werden.
Nach einer EU-Richtlinie dürfen ab 1. September keine Halogenlampen mehr in Verkehr gebracht werden.© imago | imago

Betroffen sind vor allem die meist birnen- oder kerzenförmigen Leuchten der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht. Restbestände davon dürfen zwar noch verkauft werden, neue Lampen dürfen aber nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Von der Richtlinie ausgenommen sind platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern genutzt werden, sowie für jene Halogenlampen in Schreibtischlampen oder Flutlichtern.

• Ikea verschärft sein Rückgaberecht: War das schwedische Möbelhaus bisher immer recht großzügig, was den Umtausch seiner Ware anging,

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und der originale Kaufbeleg vorliegt. Bisher wurde der Kaufpreis unabhängig vom Zustand der Ware erstattet, auch Gründe für den Umtausch musste man nicht angeben. Die Frist, innerhalb derer Einkäufe umgetauscht werden können, bleibt bestehen: 365 Tage ab dem Kaufdatum.

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Ikea will dafür alte Ware, die in einwandfreiem oder gutem Zustand ist, gegen Gutscheine abkaufen. Die Produkte sollen in der „Fundgrube“ wieder zum Verkauf angeboten werden. Dieses Angebot wird derzeit an den fünf Pilot-Standorten Berlin-Lichtenberg, Siegen, Kaarst, Hannover-Expo Park und Würzburg getestet. (nqq, mit dpa)