Vodafone und vom Unternehmen beauftragte Call-Center sollen bei Kunden oder Ex-Kunden angerufen haben, um sie zur Rücknahme der Kündigung zu bewegen - und das ohne die nötige Werbeeinwilligung der Kunden. Nun soll die Telekommunikationsfirma wegen unerlaubter Werbung 100.000 Euro zahlen. Das gab die Bundesnetzagentur bekannt.

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In vielen Fällen hatten die Betroffenen den Angaben zufolge sogar ausdrücklich untersagt, angerufen zu werden – entweder taten sie dies bei der Kündigung oder bei einem Werbeanruf. An dieses Nein zur Werbung hielt sich Vodafone nach Erkenntnissen der Netzagentur aber nicht. In Einzelfällen monierten Betroffene bis zu 30 weitere Anrufe oder Anrufversuche.

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Firmen dürfen grundsätzlich nur Bürger anrufen, deren Werbeeinwilligung sie vorliegen haben. Die Netzagentur wies darauf hin, dass ein Unternehmen auch bei externen Partnern die Regeleinhaltung kontrollieren muss.

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Mit dem Bußgeld geht die Netzagentur weiter gegen unerlaubte Telefonwerbung vor - solche Missstände sieht sie vor allem im Energie-, Telekommunikations- und TV-Bereich. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig, Vodafone kann dagegen vor Gericht ziehen. (jb/dpa)