Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben,
- wenn sie Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Überbrückungsgeld von mehr als 410 Euro erhalten haben. Diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt (Teil 4);
- wenn sie sich einen Lohnsteuerfreibetrag haben eintragen lassen (Teil 7);
- wenn neben Gehalt oder Versorgungsbezügen positive Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt wurden, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde;
- wenn eine Ehe geschieden wurde und einer der Partner noch im selben Jahr wieder geheiratet hat, oder wenn ein Ehepartner gestorben ist und der andere noch im selben Jahr erneut geheiratet hat;
- wenn der Ehepartner in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat lebt und sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben;
- wenn sie über mehrere Jahre außerordentliche Einkünfte wie Abfindung, Jubiläumszuwendungen oder sonstige Vergütungen erhalten haben und der Arbeitgeber Lohnsteuer nach der Fünftelregelung einbehalten hat;

Donnerstag
Wirtschaft in Berlin
Abonnieren Sie kostenlos den Wirtschafts-Newsletter der Berliner Morgenpost
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
- Nicht-Arbeitnehmer müssen dann eine Steuererklärung einreichen, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte 2017 den Grundfreibetrag von 8820 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 17.640 Euro (Verheiratete) übersteigt.
Alle Teile der Steuer-Serie finden Sie HIER



