Wer keine Wahl hat, muss die Erklärung bis zum 31. Mai beim zuständigen Finanzamt abgeben. Steuerzahler, die es bis dahin nicht schaffen, sollten formlos eine Fristverlängerung beantragen. Sie wird in der Regel problemlos gewährt. Den Termin zu ignorieren, ist keine gute Strategie. Schließlich kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro festsetzen.

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Wirtschaft in Berlin

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Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, muss diese bis zum 31. Dezember 2018 abgeben. Richtig viel Zeit können sich all diejenigen lassen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Bei ihnen reicht es, die Abrechnung für das Jahr 2017 bis zum 31.12.2021 einzureichen. Bis Ende 2018 können Steuerzahler demnach die Erklärung für das Jahr 2014 an das Finanzamt schicken.

Auch wenn bis Ende Mai noch etwas Zeit ist, sollten Steuerzahler so früh wie möglich die Bögen ausfüllen und beim Finanzamt abgeben. Denn laut der Berliner Senatsfinanzverwaltung haben die Finanzämter in der Hauptstadt an 79 Prozent der Arbeitnehmer für den Veranlagungszeitraum 2016 Geld überwiesen. Die Mehrheit erhält also Geld zurück. Und je schneller die Unterlagen beim Finanzamt sind, desto schneller landet das Geld auf dem Konto.

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