Wer beim Onlinebanking noch auf Papier gedruckte Listen mit Transaktionsnummern (TANs) nutzt, muss sich davon im kommenden Jahr verabschieden. Spätestens im Herbst 2019 dürfen Bankkunden dieses sogenannte iTAN-Verfahren nicht mehr verwenden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

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Hintergrund ist die zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie. Danach müssen Kunden mithilfe von zwei Faktoren nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, die zur Ausführung der Bankgeschäfte berechtigt ist.

Dazu muss bei elektronischen Zahlungsvorgängen noch ein dynamischer Authentifizierungscode generiert werden. Dies kann über das iTAN-Verfahren technisch nicht dargestellt werden. Nach einer mehrmonatigen Umsetzungsfrist bedeutet das nach dem 14. September 2019 das Aus für die iTAN.

(dpa)