Die Frist für die Steuererklärung 2024 rückt näher und endet am 31. Juli 2025. Für viele ist es ein ungeliebter Pflichttermin, der oft als bürokratischer Aufwand betrachtet wird. Doch mit den richtigen Kniffen lässt sich die Aufgabe schnell erledigen. Diese hilfreichen Tipps erleichtern den Prozess.

Steuererklärung für das Jahr 2024: Das richtige Programm finden

Steuerzahler haben drei Möglichkeiten, ihre Steuererklärung abzugeben:

  • elektronisch
  • auf dem Postweg
  • über einen Steuerberater

Für diejenigen, die auch ohne professionelle Beratung eine Anleitung bevorzugen, bieten sich Steuer-Progamme an.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Anwendungen, die das Anfertigen einer Steuererklärung vereinfachen. Am bekanntesten ist die Elektronische Steuererklärung, kurz Elster. Dabei handelt es sich um die offizielle Steuer-Software und das Webportal der deutschen Finanzbehörden. Das kostenlose Programm gibt es bereits seit 1996.

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Bei Elster steht Ihnen ein Anlageassistent zur Verfügung. Wer allerdings noch etwas mehr virtuelle Hilfe benötigt, kann auf kostenpflichtige Programme zurückgreifen. Wiso Steuersparbuch, Wiso Steuerweb und Tax schnitten beim "Finanztest" mit "gut" ab.

Finanzamt: Diese Informationen liegen den Behörden bereits vor

Falls Sie Ihre Steuererklärung postalisch einreichen wollen, können Sie sich die amtlichen Formulare direkt bei Ihrem Finanzamt abholen. Alternativ können Sie die Unterlagen auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ausdrucken. In beiden Fällen müssen die Papiere nicht vollständig ausgefüllt werden, da einige Daten den Finanzämtern schon vorliegen. Dazu zählen Informationen zum Arbeitgeber, zu Rentenstellen, Krankenkassen und Trägern von Sozialleistungen. Die entsprechenden Punkte sind grün markiert und mit einem "e" gekennzeichnet.

Füllen Sie Ihre Steuererklärung zum wiederholten Mal elektronisch aus, haben Sie die Möglichkeit, allgemeine Personalien aus den vergangenen Jahren zu übernehmen. Diese müssen lediglich bei erster Nutzung einmalig eingegeben werden.

Steuererklärungen: Die Formulare im Überblick

Die zu ausfüllenden Formulare sind vom Steuerzahler abhängig. Ob eine Anlage für die Steuererklärung relevant ist, kommt ganz auf die Personalien an.

Die ersten Seiten der elektronischen Steuererklärung stellen das Äquivalent zum zweiseitigen Mantelbogen in Papierform dar. Alle Steuerzahler müssen ihren Name, ihre Adresse, Steuernummer, Bankverbindung und Religionszugehörigkeit angeben.

Anlagen, die grundsätzlich zur Steuererklärung gehören, sind:

  • Anlage Sonderausgaben
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Anlage N ist für Arbeitnehmer und Pensionäre relevant. Hier können Sie Angaben zum Lohn und zu Werbungskosten machen.

Anlage R befasst sich mit der Rente: Hier tragen Sie Ihre gesetzliche Rente oder Renten aus privaten Versicherungen ein. Außerdem können Sie auch hier Werbungskosten angeben.

Anlage Vorsorgeaufwand: Dieses Formular sollte jeder Steuerzahler ausfüllen, der Versicherungsbeiträge zahlt, darunter Kranken-, Pflege-, Renten-, Betriebsrenten und Rürup-Rentenversicherung. Auch Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Kapitallebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen zählen dazu.

Anlage Energetische Maßnahmen: Steuerzahler, die energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrer selbstgenutzten Immobilie durchgeführt haben, können diese ab 2025 in der neuen Anlage Energetische Maßnahmen geltend machen.

Anlage KAP: Hier können Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben. Dazu zählen sowohl Aktien als auch Erträge aus Bausparverträgen. Für die meisten Kapitaleinkünfte ziehen Banken und Versicherungen allerdings schon vor der Ausschüttung 25 Prozent Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag sowie je nach Religion auch Kirchensteuer ab. In diesen Fällen sind dann keine Einträge in der Steuererklärung nötig.

Sollten Sie bei Ihren Banken keine oder zu geringe Freistellungsaufträge gestellt haben, sollten Sie die Anlage ausfüllen. Damit wird keine Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge abgeführt. Pro Jahr sind 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner steuerfrei.

Anlage KAP-INV: Kapitalanleger, die Einkünfte aus Investmentfonds oder ausländischen Kapitalanlagen erhalten haben, müssen ab 2025 die neue Anlage KAP-INV ausfüllen. Dies betrifft auch die Angabe ausländischer Steuern.

Anlage AV: In dieser Anlage können Riester-Sparer ihre Beiträge zur Riesterversicherung eintragen. Sie können hiermit von einem Sonderausgabenabzug von bis zu 2100 Euro profitieren. Möglicherweise sind die Riester-Zulagen für die Steuerzahler allerdings günstiger.

Anlage Kind: Dieses Formular ist für Eltern gedacht. Hier können Sie Auskunft über Kindergeld, Versicherungsbeiträge und Betreuungskosten geben. Ein Entlastungsbeitrag steht Alleinerziehenden zu.

Anlage Unterhalt: Steuerzahler, die Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen erbringen, können diese ab 2025 in der neuen Anlage Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Anlage Steuerklassenwechsel: Steuerzahler, die eine Änderung in ihrer Steuerklasse vornehmen möchten, müssen ab 2025 die neue Anlage Steuerklassenwechsel nutzen. Diese ersetzt die früheren Formulare für Getrenntleben oder Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft.

Anlage V: Dieses Dokument richtet sich an Vermieter. Sie können hier ihre Einnahmen sowie ihre Werbungskosten angeben. Personen, die unregelmäßig einzelne Zimmer vermieten, könnten mit der Freigrenze von 520 Euro im Jahr auskommen.

Anlage S ist für Selbstständige gedacht. Zudem müssen Freiberufler in der Anlage EÜR ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben, in Anlage G außerdem gewerbliche Einkünfte.

Anlage Sonstiges: Steuerzahler können in diesem Dokument Angaben zur Steuerermäßigung bei der Erbschaftssteuer oder zum Verlustabzug machen.

Dieser Artikel ist zuerst bei waz.de erschienen.