Berlin. Deutschlands mittelständische Unternehmen fordern eine höhere Verdienstgrenze bei Minijobs. „Von einer Anhebung von 450 Euro auf 550 Euro pro Monat würden nicht nur die Minijobber profitieren. Es wäre auch ein positives Signal an die Wirtschaft“, sagte Markus Jerger, der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), unserer Redaktion. „Mittel- und langfristig sollte die Verdienstgrenze dynamisch an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt werden“, so Jerger.
Gerade in der Erholungsphase nach Corona seien Branchen wie die Gastronomie auf flexibel einsetzbare Aushilfskräfte angewiesen, führte Jerger aus. Die letzte Anhebung der Verdienstgrenze liege zudem bereits acht Jahre zurück.
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Minijobs: Bertelsmann Stiftung plädiert für Abschaffung
Mitte der Woche hatte sich die Bertelsmann Stiftung für eine Abschaffung der Minijobs ausgesprochen. Das Bruttoinlandsprodukt würde so bis 2030 um 7,2 Milliarden Euro wachsen und die Beschäftigung um 165.000 Arbeitsplätze steigen, hieß es in einer Modellrechnung.
Vor allem in Krisenzeiten sind Minijobber schlecht geschützt, da sie beispielsweise keinen Anspruch auf das Kurzarbeitergeld haben. Allein 870.000 Minijobberin und Minijobber hätten in der Corona-Krise ihren Job verloren, hieß es von der Bertelsmann Stiftung.
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Mittelstand lehnt Abschaffung der Minijobs ab
Profitieren von der Abschaffung der Minijobs würden der Modellrechnung zufolge Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen, heißt es weiter.
Auch in der Politik sind Minijobs umstritten. SPD, Grüne und Linke wollen sie abschaffen, die Union und die FDP plädieren dagegen ebenfalls für höhere Verdienstgrenzen.
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Auch in vielen Branchen sind Minijobs umstritten. Die Gebäudereiniger beispielsweise würden Minijobs am liebsten abschaffen – könnten zunächst aber auch mit einer Erhöhung der Verdienstgrenze leben.
Jerger lehnt eine Abschaffung der Minijobs dagegen kategorisch ab. „Eine Sozialabgabenpflicht vom ersten verdienten Euro an schafft keine neuen Arbeitsplätze, vernichtet gleichzeitig aber bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse“, sagte der Verbandschef.