Frage: Unser Sohn wird im Mai 18 Jahre und wohnt bei der Mutter, die EU-Rentnerin ist. Ich selbst zahle einen Unterhalt in Höhe von 420 Euro. Wer zahlt den Unterhalt der Mutter, wenn beide Elternteile mit Volljährigkeit des Sohnes unterhaltspflichtig sind?
Dr. Max Brauer: Wenn die Eltern eines Kindes voneinander getrennt leben, dann ist die Unterhaltszahlung sehr pauschal geregelt, solange das Kind minderjährig ist. Das Kind lebt dann regelmäßig bei einem Elternteil, häufig bei der Mutter. Nur der andere Elternteil, der Vater, muss Unterhalt in Form von Geld leisten. Den Anspruch auf diese Geldzahlung hat die Mutter. Die Höhe der Unterhaltszahlung ist sehr pauschal geregelt. Man kann die Unterhaltshöhe aus der regelmäßig veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle ablesen. Die Unterhaltshöhe richtet sich nur nach dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils. So ist vermutlich auch der Betrag von 420 Euro ermittelt, den Sie bisher für Ihren Sohn gezahlt haben. Aus der Düsseldorfer Tabelle kann man ablesen, dass Sie wohl ein monatliches Nettoeinkommen zwischen 1.900 Euro und 2.300 Euro haben.


