Leserfrage: Mein Ehemann und ich haben 1993 ein gemeinschaftliches Testament gemacht. Das Original-Testament wurde beim Amtsgericht Wedding hinterlegt. Wir wohnen inzwischen über 20 Jahre im Bezirk Neukölln. Die Wohnungsveränderung haben wir per E-Mail dem Amtsgericht mitgeteilt. Mein Ehemann ist inzwischen 80 Jahre, ich 77 Jahre. Erste Frage: Können wir das Testament zum Amtsgericht Neukölln schicken lassen? Zweite Frage: Wir haben ein handschriftliches Testament in unserer Kassette, woraus hervorgeht, wer erbt, wenn uns beiden etwas zustößt. Wir haben beide keine Eltern mehr, unsere Ehe ist kinderlos. Mein Ehemann hat noch zwei Geschwister in Thüringen, zu denen ich seit 1994 keinen Kontakt habe. Ich habe eine Schwester in Berlin, zu ihr haben wir beide keinen Kontakt mehr. Wäre es sinnvoll, dem Testament im Amtsgericht unser handschriftliches Testament zuzuführen?
Dr. Max Braeuer: Sie haben völlig richtig gehandelt, als Sie im Jahre 1993 Ihr Testament beim Amtsgericht hinterlegt haben. Hätten Sie es zu Hause behalten, so wäre nach so langer Zeit die Gefahr groß, dass das Testament nicht mehr gefunden wird. Durch die Hinterlegung beim Amtsgericht ist aber sichergestellt, dass nach Ihrem Tod – nach dem Tod des ersten von Ihnen beiden – das Testament aufgefunden und amtlich eröffnet wird.


