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Mietrecht
Eigenbedarf: Was Vermieter dürfen, wie Mieter sich wehren
Berlin. Die Frist für eine Eigenbedarfskündigung richtet sich nach der Mietzeit. Mieter können sich nur im Härtefall erfolgreich wehren.

Bei Eigenbedarfskündigungen müssen die Hausbesitzer den gekündigten Mietern eine vergleichbare Wohnung anbieten, wenn sie darüber verfügen. © dpa-tmn | Christin Klose

