Wenn Gerhard Groh in der Zeitung die Enthüllungen der Panama-Papiere liest und die Aussagen des Bundesfinanzministers zum globalen Datenaustausch – dann wundert sich der gelernte Steuerfahnder und Verdi-Fachbereichsvorstand. Denn Groh weiß wie seine 110.000 Kollegen in der Finanzverwaltung genau, dass Deutschland bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern in mancher Hinsicht ein Entwicklungsland ist.

Was kaum ein Bürger ahnt: Die Finanzverwaltungen der 16 Bundesländer können Daten zu Steuerbetrügern nicht auf einfachem Wege austauschen. „Jedes Bundesland hat sein eigenes EDV-System“, erklärt Verdi-Experte Groh, „ein elektronischer Datenaustausch ist leider nicht möglich.“

Fahnder müssen Daten per Post verschicken

Bei Ermittlungen innerhalb Deutschlands hat sich deshalb ein absurdes Ritual eingespielt: Wenn ein Steuerfahnder aus Bayern Informationen aus Berlin braucht, muss er die Daten telefonisch anfordern. Daraufhin druckt der Berliner Kollege die Daten aus und verschickt sie per Post nach Bayern, wo sie wieder eingescannt werden.

„Dieses Vorgehen ist anachronistisch“, sagt Groh. Angesichts der immer raffinierteren Methoden der Hinterzieher sei die Fahndung damit schwer im Nachteil. „Bildlich gesprochen rasen die Steuerhinterzieher mit dem Ferrari, und wir sollen sie mit dem Fahrrad einholen“, sagt Groh. Zudem gebe es keine einheitliche Falldatei in Deutschland: „Man kann nicht sehen, ob gegen eine Person schon in einem anderen Bundesland ermittelt wird“, sagt Groh. Dennoch solle man grenzübergreifend Täter verfolgen.

400 Millionen Euro in den Sand gesetzt

Längst hat man versucht, das Problem des mangelhaften Datenaustauschs in Deutschland zu beheben. Viel Geld wurde in den Aufbau eines einheitlichen Computersystems für die Finanzverwaltung gesteckt. „Fiskus“ sollte es heißen. Aber das System ist nie in Betrieb gegangen. Nach 13 Jahren Entwicklungszeit und rund 400 Millionen Euro Kosten wurde das Projekt 2004 begraben. Ein föderales Planungsdesaster, resümierte der Bayerische Rechnungshof. Ein neues Programm namens „Konsens“ sollte die Rettung werden. Doch schon seit 2006 tüfteln die fünf größten Bundesländer daran herum. Es bundesweit zu etablieren, blieb erfolglos.

Zudem erschwert Personalmangel die Arbeit der Fahnder: Seit 1998 sei die Zahl der Stellen für Steuerfahnder bundesweit auf 2987 Fahnder begrenzt, trotz steigender Fallzahlen und trotz erhöhter Datenmengen, kritisiert die Gewerkschaft Verdi. Auch der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, spricht von 15.000 fehlenden Beamten in der Finanzverwaltung. Umgerechnet fehlen damit bundesweit rund 40 große Finanzämter. Angesichts der Erwartungen der Politik, Steuerhinterzieher bis in die entferntsten Weltregionen zu verfolgen, fragen sich viele Beamte: Wenn nicht einmal die Kommunikation zwischen Bundesländern klappt – wie soll eine effektive Fahndung dann international funktionieren?

Ein neues Gesetz soll es richten

Umso erstaunlicher, dass der von Fahndern ersehnte Datenaustausch zumindest rechtlich jetzt kurz vor dem Durchbruch steht: An diesem Mittwoch beraten die Mitglieder des Finanzausschusses des deutschen Bundestages über eine wichtige und folgenreiche Veränderung im zentralen Gesetz des deutschen Steuerrechts: der Abgabenordnung.

Es geht um den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Darin ist ein neuer Paragraf 88b der Abgabenordnung vorgesehen. Künftig soll damit in Deutschland der länderübergreifende Abruf von Daten zur Verfolgung von Steuerhinterziehern möglich sein. Die Daten dürften dann automatisch auch von Finanzbehörden anderer Bundesländer verwendet werden.

Diese Regelung diene dem Gebot, den gesetzlichen Steueranspruch gegenüber allen durchzusetzen, schreibt der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, Jürgen Brandt, in einer Stellungnahme. Widerstand kommt von der Bundesbeauftragten für Datenschutz.

Verdi hält das Gesetz gar für verfassungswidrig – allerdings nicht wegen des Datenaustauschs, sondern weil es vorsieht, dass den Fahndern auch Weisungen erteilt werden können, welche Fälle wie zu prüfen sind – und welche Fälle nicht zu prüfen sind. Bis das Gesetz in Kraft treten kann, wird noch viel debattiert werden. Steuerbetrügern bleibt noch etwas Zeit.